Sie haben zu hohe Entsorgungskosten, die Garantie frisst Ihnen die Haare vom Kopf und macht zuviel Arbeit, außerdem nerven die Gebühren der Stiftung EAR? Es müsste sich doch eigentlich Einsparpotenzial finden lassen...?

Ja, meistens. Nicht immer. Aber immer ist es einen Versuch wert.

Einer unserer Kunden sparte nach unserer Analyse rund 70 Prozent seiner WEEE-Entsorgungskosten, ein anderer konnte 50 Prozent weniger Lizenzierungsgebühren an das neue Dualea System überweisen. Auch bei der Batterie-Entsorgung sind schöne Reduzierungen zu erzielen.
Möglich wird dieses durch unser Hersteller-Pooling. Dabei bündeln wir die Mengen unserer Kunden und führen damit Ausschreibungen bei Entsorgungsunternehmen durch.

Selbst bei den Garantiesystemen lässt sich einiges sparen, manchmal sogar vierstellige Beträge (pro Jahr). Wir kennen die Anbieter und ihre Konditionen und können Ihnen den für Sie richtigen Garantiegeber empfehlen.

Rufen Sie uns jetzt an, dann können wir für Sie sicher auch etwas tun: Telefon 040 / 18 29 07 07.

News

WELECON-Garantie für 2023 anerkannt

21.11.2022

Für sämtliche Gerätearten kann ab sofort die insolvenzsichere WELECON-Garantie für 2023 beantragt werden. Wir senden Ihnen gern ein Angebot zu: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Amazon-Kontrollpflicht erst ab 01.07.2023

25.11.2022

Händler, die auf Plattformen wir Amazon, Ebay & Co. verkaufen, haben in Deutschland ein halbes Jahr länger Zeit, ihre ElektroG-Registrierung gegenüber den Plattformen nachzuweisen. Das beschloss der Bundesrat am 25.11.2022.

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"Entsorgungsgebühren" für LED sind keine Pflicht

17.08.2017

Aktuell werden LED-Vertreiber von einigen Herstellern aufgefordert, für LED eine so genannte "Entsorgungsgebühr" zu zahlen. Wichtig: Diese Anweisung stammt nicht von der Stiftung EAR.

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Einfache Powerbanks sind Batterien

20.03.2017

Powerbanks, die nur den Ladestand anzeigen, fallen nicht unter das ElektroG. Das gilt auch, wenn mehrere Ladeschnittstellen vorhanden sind, teilt die Stiftung EAR in einer Anwendungshilfe mit.

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Händlerrücknahmepflicht: Ab Juni 2017 droht Bußgeld

07.02.2017

Händler, die trotz Rücknahmeverpflichtung keine Altgeräte von Endnutzern zurücknehmen, droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.

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