Energie-Label notwendig für fast alle Lampen
Die Energiekennzeichnung für elektrische Lampen und Leuchten wurde neu geregelt: Seit 01.09.2013 müssen die Verpackungen fast sämtlicher, neu in Verkehr gebrachter Lampen und LED (mit gebündeltem und ungebündeltem Licht) das neue Energieeffizienzlabel tragen. Das schreibt die EU-Verordnung 874/2012 vor. Vorlagen für das Energielabel finden Sie unter Druckvorlagen (links in der Navigationsleiste).
Betroffen sind
- Glühlampen (inkl. Halogenlampen mit gebündeltem Licht),
- Leuchtstofflampen,
- Hochdruckentladungslampen sowie
- LED-Lampen und –Module.
Ebenfalls betroffen sind auch Lampen, die in Möbeln eingebaut sind oder wenn sie als Ersatzteile nachgekauft werden können.
Ausnahmen gelten für LED-Lampen mit weniger als 30 Lumen sowie für einige andere Lampen.
Das Label, das auch EU-Label, Energie-Label, Gerätelabel, Energiesparlabel oder Energieetikett genannt wird, soll Verbraucher über den Energieverbrauch dieser Lampen informieren. Sind diese Infos nicht klar und wie vorgeschrieben auf der Verpackung angebracht (oder in werblichen und wettbewerbsrelevanten Darstellungen erkennbar ausgewiesen), dürfen die Lampen nicht mehr verkauft werden.
Wichtig: Die Labelpflicht gilt nur für Lampen und LED, die nach dem 01. September 2013 erstmals in Verkehr gebracht werden. Lager- und Regalware muss nicht umgelabelt werden.
Hersteller und Lieferanten müssen eine Fülle von Informationen auch im Internet zur Verfügung stellen.
(Das neue Energielabel für LED und Lampen lt. EU-Vorschrift 874/2012)
Kennzeichnungspflicht auch für Leuchten
Seit 01. März 2014 greift die nächste Stufe: Seitdem müssen im Handel angebotene Leuchten mit dem Energieverbrauchslabel gekennzeichnet sein. Auch Möbel, die mit eingebauter oder mitgelieferter Beleuchtung angeboten werden, müssen teilweise gekennzeichnet werden. Die Label-Pflicht gilt ebenfalls für Online-Händler.
Die Kennzeichnungspflicht besteht nur für die Leuchten, die nach dem 01. März 2014 erstmals in Verkehr gebracht wurden; eine Nachlabel-Pflicht besteht nicht.
(Das neue Energielabel für Leuchten mit fest eingebauten LED-Lampen lt. EU-Vorschrift 874/2012)
Richtlinie 1194/2012 fordert Energieeffizienz
Flankiert wird die Kennzeichnungsverordnung von der Ökodesign-Verordnung für LED und Lampen (1174/2012). Diese EU-Verordnung zur umweltgerechten Gestaltung wurde 2012 verabschiedet, um deutliche Energieeinsparungen in der EU zu erzielen: 2020 sollen rund 25 TWh/a weniger Strom innerhalb der EU verwendet werden. Das entspricht knapp 5 % des Stromverbrauchs in Deutschland.
Um der Verordnung zu entsprechen, müssen Hersteller von Lampen und LED folgende Vorschriften einhalten:
- Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Lampen und Betriebsgeräten,
- Anforderungen an die Betriebseigenschaften (z.B. Schaltfestigkeit und Lichtstromerhalt) sowie
- Informationsanforderungen für die Lampe, die Verpackung und die technischen Datenblätter.
- Die Produktionsvorschriften gelten auch für Betriebsgeräte für Lampen, wie Vorschaltgeräte, Steuergeräte (Dimmer oder Zeitschaltuhren) und Transformatoren für Halogenlampen.
Ausnahmen bestehen für so genannte Spezialprodukte. Darunter fallen etwa Foto-Blitzlichtgeräte, Infrarotlampen oder Verkehrsampeln. Ebenfalls nicht betroffen sind Leuchtmittel, die in Geräten eingebaut sind, deren Primärfunktion nicht die Beleuchtung ist (wie Kühlschrank, Nähmaschinen, Analysegeräte). Werden diese Leuchtmittel allerdings als Beleuchtungsmittel vermarktet, gilt die Ausnahmeregel nicht mehr.
Gebündelte Glühlampen / Reflektorglühlampen werden bereits ab September 2013 die Ökodesign-Anforderungen nicht mehr erfüllen. Damit werden sie –wie schon die ungerichteten Glühlampen – vom Markt verschwinden.
Die neue Ökodesign-Verordnung ist sehr komplex. Fragen Sie uns – wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung: Telefon 040 / 18 29 07 01.