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- 20.03.2017
Nach jahrelangen Diskussionen darüber, ob eine Powerbank unter das ElektroG oder unter das BattG fällt, hat die Stiftung EAR nun eine Anwendungshilfe veröffentlicht. Demnach sind folgende Powerbanks oder Akkus keine Elektrogeräte:
- einfache Powerbanks (auch mit Ladestandsanzeigen oder verschiedenen Ladeschnittstellen)
- Akkus (auch mit Ladestandsanzeigen, wie etwa für Powertools und Gartengeräte)
- E-Bike-Akkus (auch mit Ladestandsanzeigen oder verschiedenen Ladeschnittstellen).
Bieten die Powerbanks allerdings noch weitere Funktionen (wie etwa Leuchte, Radio, Tassenwärmer, Wecker, USB-Datenspeicher), sind sie sowohl vom ElektroG als auch vom BattG betroffen.
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