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Händler, die auf Plattformen wir Amazon, Ebay & Co. verkaufen, haben in Deutschland ein halbes Jahr länger Zeit, ihre ElektroG-Registrierung gegenüber den Plattformen nachzuweisen. Das beschloss der Bundesrat am 25.11.2022.
Aktuell werden LED-Vertreiber von einigen Herstellern aufgefordert, für LED eine so genannte "Entsorgungsgebühr" zu zahlen. Wichtig: Diese Anweisung stammt nicht von der Stiftung EAR.
Powerbanks, die nur den Ladestand anzeigen, fallen nicht unter das ElektroG. Das gilt auch, wenn mehrere Ladeschnittstellen vorhanden sind, teilt die Stiftung EAR in einer Anwendungshilfe mit.
Händler, die trotz Rücknahmeverpflichtung keine Altgeräte von Endnutzern zurücknehmen, droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.
Noch bei der Stiftung EAR registrierte Hersteller ohne Sitz in Deutschland werden aktuell von der Stiftung EAR aufgefordert, ihren Status zu erklären. Ohne Niederlassung in Deutschland müssen sie einen Bevollmächtigten beauftragen.
Die Erteilung von Abholanordnungen und Glaubhaftmachungen werden teurer, dagegen sinken die Gebühren für Garantieprüfungen und für Änderungen von Registrierungsdaten.
Die Stiftung EAR hat zum Jahresanfang erneut die Gebühren geändert. Inländische Hersteller zahlen nun weniger, ausländische etwas mehr. Kräftig zugelangt wird bei den Garantiesystemen und Kommunen.
Das neue EAR-Portal bereitet etlichen Herstellern Probleme - teilweise schon beim Einloggen: Wo geht es los?
Hersteller können derzeit keine Garantien abschließen, weil die stiftung ear den kollektiven Garantie-Systemen noch keine Freigabe erteilt hat.
Nach Informationen aus dem Bundesumweltministerium wird das neue ElektroG am kommenden Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt somit am Samstag, den 24.10.2015 in Kraft.
Das neue ElektroG soll nun doch bis Ende Okobter 2015 in Kraft treten. Momentan liegt es zur Prüfung im Bundespräsidalamt.
Das Bundesumweltministerium legt einen Entwurf zur neuen Gebührenverordnung der Stiftung EAR vor. Fazit: Fast alle Leistungen werden deutlich teurer.
Der Bundesrat hat heute der Novelle des ElektroG zugestimmt. Der Termin des Inkrafttretens ist noch unklar.
Mit minimalen Änderungen zum Entwurf der Bundesregierung hat der Bundestag die Novelle des ElektroG angenommen.
Bundesrat empfiehlt Änderungen zum Regierungsentwurf
Rücksäcke, Schulranzen und Taschen mit festverbauten Leiuchtmitteln sind als "Haushaltskleingeräte" registrierungspflichtig.
Fehlt die Angabe der Marke auf den Produkten, drohen Abmahnungen. Momentan trifft es erneut Importeure und Hersteller von LED.
Hersteller von Leuchten und Photovoltaikmodulen müssen sich bei der Stiftung EAR registrieren. Das sieht der Referentenentwurf vor, den das Umweltministerium veröffentlicht hat.
Das zum Lampenrücknahmesystem Lightcycle gehörende Garantiesystem GGL erhöht zum 01.01.2014 die Preise drastisch.
Für Hersteller und Importeure von LED-Lampen (und damit fest verbundenen Leuchten) wird die Registrierung von LED zum 01. August 2013 deutlich günstiger.
Die Veröffentlichung des Entwurfs für die ElektroG-Novelle verschiebt sich immer weiter.
Die Stiftung EAR zieht einen klaren Strich: Seit 01.02.2013 sind sämtliche Leuchtmittel registrierungspflichtig, auch die bisher als Ausnahme geltenden fest eingebauten LED.
Seit Monaten streiten sich der Umweltausschuss des EU-Parlaments, die EU-Kommission und die Länder darüber, wie die verschiedenen Zielen zur WEEE-Novelle unter einen Hut gebracht werden können.
Die lang umstrittene, neue WEEE-Richtlinie ist am 24. Juli 2012 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden; am 14. August 2012 wird sie in Kraft treten (RICHTLINIE 2012/19/EU).
Das LG Aachen hat in einem Urteil vom 05.06.2012 entschieden, dass LED-Lampen entgegen der Auffassung des LG Hamburg durchaus registrierungs- und damit kennzeichnungspflichtig sind (Az: 41 O 8/12).
Laut Urteil des LG Hamburg vom 13.04.2012 müssen LED-Lampen nicht mit dem Mülltonnensymbol gekennzeichnet werden, weil sie nicht dem ElektroG unterliegen.