Verpackungsverordnung wird Wertstoffgesetz
Seit 1991 gilt die Verpackungsverordnung, siebenmal wurde sie inzwischen novelliert. Die Kritik daran wurde immer lauter, von allen Seiten. Die Bundesregierung versprach, mit dem neuen Wertstoffgesetz die Verpackungsverordnung auf sichere Füße zu stellen.
Schon seit Jahren streiten sich die Beteiligten über die Ausgestaltung dieses neuen Gesetzes. Klar scheint inzwischen zu sein, dass
- zukünftig neben den Verpackungsabfällen auch so genannte stoffgleiche Nichtverpackungen gesammelt werden. Dabei handelt es sich um Produkte aus Plastik, Kunststoff oder Metall. Durch diese Sammlung von Produkte wie Bobbycars, Töpfen, Pfannen, Besteck oder auch Putzeimer soll der Anteil der recyclingfähigen Kunststoffen und Metallen auf 7 Kilogramm pro Einwohner gesteigert werden, erhofft sich die Bundesregierung.
- eine Zentrale Stelle eingerichtet werden soll, bei der sich Hersteller und Importeure registrieren lassen müssen (ähnlich der Stiftung EAR) und die die Aufsicht über sämtliche Abfallströme übernimmt. Sie soll auch Bußgelder verhängen können.
Um die Frage, wem diese Wertstoffe eigentlich gehören und wer daher die Federführung bei der Sammlung innehaben soll, streiten sich die Parteien heftig. SPD und Grüne stehen hinter den Kommunen, während CDU/CSU die privatwirtschaftlichen Dualen Systeme stärken möchte. Beide Lager möchten die Wertstoffe einsammeln und verwerten können – und dieses möge bitte im Wertstoffgesetz festgeschrieben werden.
Sollten sich die Bundestagsfraktionen im Sommer 2015 nicht einigen können, wird allgemein davon ausgegangen, dass das Wertstoffgesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr bearbeitet wird.
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