Handelsrücknahme und Entsorgung kostenbewusst umsetzen
Die Handelsrücknahme, die ab Sommer 2016 verpflichtend ist, wird Vertreiber vor große Herausforderungen stellen:
Sobald sie auf mehr als 400 qm stationärer Verkaufsfläche elektrische und elektronische Produkte anbieten, müssen sie kleine Produkte (unter 25 cm Kantenlänge) kostenfrei zurücknehmen.
Online-Händler trifft es noch härter: Sobald ihre Regalfläche mehr als 400 qm beträgt, müssen sie in "zumutbarer Entfernung" allen (potentiellen) Kunden die kostenfreie Rücknahme der Kleingeräte ermöglichen.
Doch wie berechnen sich die Flächenangaben, und wer kontrolliert sie?
- Fallen Projektgeschäfte mit elektrischen Produkten, die kurzfristig mehr als 400 qm Regalfläche benötigen, auch unter diese Verpflichtung? Wie ist es mit Saisonalprodukten?
- Der Online-Shop dient nur der Absatzsteigerung des Vertriebs über Fachhändler; verkauft wird fast nichts. Wird trotzdem die gesamte Lagerfläche herangezogen?
- Das Lager befindet sich im Nachbarstaat. Ist das auch betroffen?
- Welcher Nachweis wird im Fall einer Abmahnung verlangt, und darf der Abmahner die Lagerkapazitäten kontrollieren? Reicht ein Mietvertrag als Nachweis?
Ihre Fragen zur Handelsrücknahme beantworten wir Ihnen gern.
Entsorgungsunternehmen präsentieren inzwischen erste und noch nicht sehr ausgereifte Entsorgungs- und Rücknahmemodelle. Unser Tipp: Behalten Sie die Nerven, unterzeichnen Sie noch keinen Vertrag. Bis die Handelsrücknahmepflicht greift, wird vieles noch perfektioniert.
Fragen Sie uns gern nach unseren Empfehlungen. Wir kennen den Markt und die Konditionen und können Ihnen auch hier helfen, die Pflichten kostenbewusst umzusetzen.
Abholauftrag durch die Stiftung EAR - wer erhält einen?
Neben der vieldiskutierten Handelsrücknahme darf das wichtigere Standbein, die Entsorgung über Abholaufträge der Stiftung EAR, nicht übersehen werden. Hersteller und Importeure sind nicht verpflichtet, einen Entsorgungsvertrags abzuschließen, aber es ist sehr zu empfehlen. So können Sie sicher sein, dass ein Abholauftrag der Stiftung EAR schnell und zuverlässig ausgeführt wird, falls Sie einen Auftrag erhalten sollten.
Und wonach richtet es sich, ob Sie einen Abholauftrag erhalten? Nein, es ist kein Zufall und auch keine „Entsorgungslotterie“. Jeder registrierte Hersteller meldet monatlich das Gewicht seiner verkauften Produkte an die Stiftung EAR. Das System der Stiftung EAR ermittelt aus allen Meldungen den aktuellen 'Marktanteil nach Gewicht' jedes Herstellers.
Melden die Wertstoffhöfe nun gefüllte Container in dieser Geräteart an die Stiftung EAR, erhält der Hersteller mit dem höchsten Marktanteil den ersten Abholauftrag, der mit dem zweithöchsten den zweiten. So ist gewährleistet, dass die Abholaufträge weitgehend gerecht vergeben werden.
Entsorgungskosten sehr unterschiedlich
Die Kosten der Entsorgung differieren je nach beauftragtem Entsorgungsunternehmen sehr stark; einige unserer Kunden sparten nach unserer Kostenanalyse sogar 70 % der Kosten. Wir führen regelmäßig Ausschreibungen unter zuverlässigen Entsorgungsunternehmen durch, um den günstigsten Preis für unsere Kunden auszuhandeln.
Wir kennen die Entsorger und ihre Preise – fragen Sie uns, wir empfehlen Ihnen gern ein Unternehmen: Telefon 040 / 18 29 07 01.