Weicht die Verpackungsverordnung der Wertstofftonne?
Die Verpackungsverordnung (VerpackV) verlangt derzeit von jedem Hersteller oder Importeur, der in Deutschland erstmals Verpackungen auf den Markt bringt, eine so genannte Lizenzierung bei einem von zehn genehmigten Systembetreiber. Damit wird das beauftragte „Duale System“ verpflichtet, sich um die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungen zu kümmern. Der Hersteller zahlt für diese Leistungen ein Lizenzentgelt, das sich nach dem Gewicht der Verpackungen richtet.
Sie suchen einen Lizenzierungspartner oder möchten diese Lizenzentgelte senken? Dann sind Sie bei uns richtig: Bis zu 50 Prozent der Kosten konnten unsere VerpackV-Kunden bereits einsparen, nachdem wir für sie tätig wurden. Wir kennen den Markt und die Konditionen der Anbieter. Wir wissen, welcher Anbieter zu den seriösen Unternehmen zählt und wer eher nicht. Weitere Infos fin den Sie in unserem Leistungsangebot.
Übrigens: Nehmen Sie diese Verpflichtung nicht auf die leichte Schulter. Einkäufer und Kunden fordern häufig Einsicht in die Lizenzierungsbestätigung, bevor sie Aufträge vergeben. Manchmal fragen auch Aufsichtsbehörden beim Dualen System direkt nach, ob die vom Hersteller oder Händler angegebene Lizenzvereinbarung tatsächlich existiert.
Das angekündigte Wertstoffgesetz wird übrigens für weitreichende Änderungen sorgen. In Vorbereitung dieses Gesetzes diskutieren Kommunen und privatwirtschaftliche Entsorgungsunternehmen heftig darüber, wem Verpackungen und andere Wertstoffe eigentlich gehören - wer darf sie also einsammeln, verwerten und daran verdienen?
Die Experten hoffen darauf, dass das Wertstoffgesetz noch im Jahr 2015 als Entwurf präsentiert wird.
Haben Sie Fragen zur Verpackungsverordnung oder suchen Sie einen günstigen Lizenzierer? Fragen Sie uns gern: Telefon 040 / 18 29 07 07.