Immer mehr Rechtsvorschriften erschweren Herstellern und Importeuren von elektrischen Geräten das Verkaufen. Sie müssen viel Zeit und Energie investieren, um alle rechtlichen Vorgaben der EU und aus Deutschland korrekt zu erfüllen.

Durch die ElektroG-Novelle vom Herbst 2015 ergeben sich neue Unsicherheiten, weil seit Anfang 2016 auch Hersteller von Leuchten und Photovoltaikanlagen registrierungspflichtig sind. Hinzu kommen die Rücknahmepflichten, die größeren Elektrofachmärkten und Online-Händlern zu schaffen machen. Sehr aufwändig ist auch die Registrierungspflicht in anderen EU-Staaten, wenn dort online an Endverbraucher vertrieben wird.

Wir unterstützen Sie bei allen Aufgaben:

Wir konzentrieren uns nur auf Sie und Ihre Produkte. Wir sagen Ihnen, welche Produkte betroffen sind, welche Pflichten auf Sie zukommen und was die günstigsten Lösungen sind. Wir übernehmen für Sie die europaweite WEEE-Registrierung, die Verpackungslizenzierung und die Batterieverordnung.

Kompetent, zuverlässig, schnell und freundlich. Fragen Sie uns – dafür sind wir da:
Telefon 040 / 18 29 07 01.

 

News

WELECON-Garantie für 2023 anerkannt

21.11.2022

Für sämtliche Gerätearten kann ab sofort die insolvenzsichere WELECON-Garantie für 2023 beantragt werden. Wir senden Ihnen gern ein Angebot zu: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Amazon-Kontrollpflicht erst ab 01.07.2023

25.11.2022

Händler, die auf Plattformen wir Amazon, Ebay & Co. verkaufen, haben in Deutschland ein halbes Jahr länger Zeit, ihre ElektroG-Registrierung gegenüber den Plattformen nachzuweisen. Das beschloss der Bundesrat am 25.11.2022.

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"Entsorgungsgebühren" für LED sind keine Pflicht

17.08.2017

Aktuell werden LED-Vertreiber von einigen Herstellern aufgefordert, für LED eine so genannte "Entsorgungsgebühr" zu zahlen. Wichtig: Diese Anweisung stammt nicht von der Stiftung EAR.

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Einfache Powerbanks sind Batterien

20.03.2017

Powerbanks, die nur den Ladestand anzeigen, fallen nicht unter das ElektroG. Das gilt auch, wenn mehrere Ladeschnittstellen vorhanden sind, teilt die Stiftung EAR in einer Anwendungshilfe mit.

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Händlerrücknahmepflicht: Ab Juni 2017 droht Bußgeld

07.02.2017

Händler, die trotz Rücknahmeverpflichtung keine Altgeräte von Endnutzern zurücknehmen, droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.

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