Grundlagen der Verpackungsverordnung
Noch gilt die Verpackungsverordnung
Die aktuelle Fassung der Verpackungsverordnung (VerpackV) gilt als 7. Novelle seit 2015. Dienstleister, Unternehmen und Privatpersonen, die gewerbsmäßig aktiv sind, dürfen Verkaufsverpackungen nur dann als erste in Umlauf bringen, wenn sie bei einem der zehn zugelassenen Dualen Systeme registriert (lizenziert) sind (§ 6 Abs. 1 VerpackV). Branchenlösungen sind nicht mehr zulässig.
Als Verkaufsverpackung gilt jede Verpackung, die beim Endverbraucher anfällt (wie Versandkartons, Styropor, Klebeband). Zu den Endverbrauchern zählen laut VerpackV auch Gaststätten, Hotels, kleinere Handwerksbetriebe, Freizeiteinrichtungen und Kliniken. Geringfügigkeitsgrenzen oder Freimengen bestehen nicht.
Wer im Jahr mehr als 80 Tonnen Glas, 50 Tonnen Papier, Pappe, Karton oder 30 Tonnen Kunststoffe, Aluminium, Weißblech oder Verbunde in Umlauf bringt, muss jährlich eine Vollständigkeitserklärung (VE) abgeben. Diese Erklärung muss – versehen mit dem Testat eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters – bis zum 01. Mai des Folgejahres beim Vollständigkeitsregister der Industrie- und Handelskammer elektronisch hinterlegt werden.
Folgende Duale Systeme sind bundesweit akkreditiert:
• BellandVision GmbH
• Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH
• EKO-PUNKT GmbH
• ELS Europäische Lizenzierungssysteme GmbH
• INTERSEROH Dienstleistungs GmbH
• Landbell AG für Rückhol-Systeme
• Reclay Vfw GmbH
• RKD Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG
• Veolia Umweltservice Dual GmbH
• Zentek GmbH & Co. KG
Neben den Verkaufsverpackungen fallen auch Transportverpackungen an; diese werden als Schutz während des Transports eingesetzt und werden nur im gewerblichen Bereich verwendet. Diese Verpackungen müssen nicht bei einem der Dualen Systeme angemeldet werden; vielmehr können Lieferanten und Kunden individuelle Vereinbarungen über die Rücknahmemodalitäten und die Kosten treffen. Meist allerdings trägt der Lieferant die Kosten, die durch Preisverhandlungen deutlich unter denen der Verkaufsverpackungen liegen können.
Haben Sie Fragen zur Verpackungsverordnung oder suchen Sie einen günstigen Lizenzierer? Fragen Sie uns gern: Telefon 040 / 18 29 07 07.