Grundlagen ElektroG
Diese Grundlagen gelten auch mit dem neuen ElektroG:
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG oder auch Elektroaltgerätegesetz genannt) setzt seit März 2005 die EU-Richtlinie WEEE (2002/96/EG) in deutsches Recht um. Davon betroffen sind sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte, die in Deutschland erstmals in Verkehr gebracht werden.
Ausnahmen bestehen laut § 2 Abs. 1 Satz 1 ElektroG nur für militärische Geräte, ortsfeste industrielle Großwerkzeuge, spezielle Medizinprodukte sowie Elektrogeräte, die Teil eines anderen Gerätes sind, das nicht in den Anwendungsbereich des ElektroG fällt.
Betroffene Hersteller, Importeure oder Händler müssen ihr Unternehmen sowie die jeweiligen Marken bei der Stiftung Elektro Altgeräte Register („Stiftung EAR“) registrieren, bevor sie Produkte in Deutschland verkaufen.
Die Bearbeitung dieser Registrierung durch die Stiftung EAR dauert momentan etwa acht Wochen.
Was braucht man für die Registrierung?
Wenn Sie das ungefähre Gewicht ermittelt haben, das Sie im laufenden Kalenderjahr in Deutschland verkaufen werden, und wenn Sie wissen, in welche Geräteart Ihre Produkte eingeordnet werden müssen, dann können Sie eine insolvenzsichere Garantie abschließen. Diese Garantie erhalten Sie auf Wunsch gern auch von uns.
Als Garantie bieten sich verschiedene Lösungen an, die sich je nach Gesamtgewicht der verkauften Produkte sowie Anzahl der Gerätearten an unterschiedliche Hersteller-Zielgruppen richten. Durch unsere detaillierten Kenntnisse der Garantiekosten sparten unsere Kunden teilweise vierstellige Jahresbeträge. Fragen Sie uns gern!
Nach erteilter Registrierung folgen diese Pflichten (Vorsicht, für Verstöße werden Bußgelder verhängt):
- monatliche Meldung Ihrer in Verkehr gebrachten und entsorgten Mengen an die Stiftung EAR,
- jährliche Aktualisierung der Registrierung bei der Stiftung EAR mit erneuertem Garantienachweis,
- Kennzeichnung der Produkte mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne samt Balken,
- Angabe des Markennamens bzw. Hersteller auf dem Produkt,
- Führen der WEEE-ID in den Geschäftsunterlagen sowie
- die Entsorgung der Altgeräte veranlassen und finanzieren.
Übrigens: Anders als von einigen Recyclingunternehmen dargestellt, sind Sie nicht verpflichtet, einen festen Entsorgungspartner im EAR-System anzugeben. Warum es sich trotzdem anbietet und wie Sie dabei sparen können, lesen Sie in unseren Hinweisen zur Entsorgung.
Das klingt kompliziert? Ja. Aber nicht für Sie, denn wir führen sämtliche übertragbare Aufgaben für Sie durch. Was wir alles übernehmen können, finden Sie unter „Leistungen“, oder Sie rufen einfach an:
Telefon 040 / 18 29 07 01.