Registrierung – einfach gemacht.
Eine Registrierung bei der Stiftung EAR muss jeder Hersteller und Importeur von elektrischen und elektronischen Produkten nachweisen, sonst darf er in Deutschland keine Produkte vertreiben. Diese Registrierung muss unbedingt bereits vor dem Verkaufsstart vorliegen, und zwar für jede einzelne Marke.
Was benötigen Sie für eine Registrierung?
Für eine Registrierung bei der Stiftung EAR benötigen Sie eine insolvenzsichere Garantie und Bildmaterial Ihrer Produkte.
Sie benötigen aber kein Entsorgungsunternehmen oder Rücknahmesystem (gilt auch für Leuchtmittel), auch wenn dieses gern von Entsorgern oder Systembetreibern behauptet wird.
Folgen einer fehlerhaften Registrierung: Abmahnungen und Bußgelder
Sind Unternehmen nicht registriert oder fehlen einzelne Marken, drohen sofort Abmahnungen von Mitbewerber. Seit 2006 zählt das ElektroG zu den beliebtesten Abmahngründen, insbesondere im Leuchtmittelmarkt. Sehr häufig mahnte die Lightcycle GmbH aus München Importeure von LED ab. Lightcycle ist ein privatwirtschaftliches Rücknahmesystem für Lampen und Leuchten, das 2006 unter anderem von Philips und Osram gegründet wurde.
Neu im Abmahnmarkt ist der Verein „Lauterer Wettbewerb“, der federführend von Osram gegründet wurde; Firmenanschrift des Vereins ist die Adresse der Rechtsanwaltskanzlei LoschelderLeisenberg, die lange für Lightcycle die Abmahnungen umsetzten.
Am häufigsten werden nach Erfahrungen von Rechtsanwälten fehlende Unternehmens- oder Markenregistrierungen abgemahnt; in letzter Zeit sind vermehrt auch fehlende Marken- oder CE-Kennzeichnungen ein Thema.
Fragen Sie uns – wir zeigen Ihnen gute, gesetzeskonforme Möglichkeiten auf. Und Ihre Registrierung übernehmen wir auch gern. Rufen Sie gern an:
Telefon 040 / 18 29 07 01.