EU-weiter Verkauf - Batteriegesetz
Unternehmen, die online oder per Katalog Batterien an Endverbraucher in andere EU-Staaten vertreiben und dort keinen Unternehmenssitz haben, müssen sich in diesen Staaten an der Entsorgung der Batterien beteiligen. Das schreibt die EU-Richtlinie 2006/66/EG vor.
Was unkompliziert sein sollte, hat deutliche Tücken:
- In mehreren Staaten gelten so genannte Minimis-Regelungen.
- In einigen Staaten müssen die Meldungen monatlich, in anderen vierteljährlich oder jährlich abgegeben werden.
- In weiteren Staaten bieten etliche Dienstleister ihre Leistungen zu sehr unterschiedlichen Konditionen an.
- Und wie verhält es sich mit freiwilligen Registrierungen – falls ein Hersteller aus Deutschland nicht online, sondern an Händler ins Ausland liefert, die nur bereits registrierte Produkte verkaufen wollen?
- Was macht ein B2B-Händler, der online vertreibt? Kann er sich registrieren, oder muss er es gar?
Weil die Entsorgungskosten für Batterien meist eher niedrig sind, ist es sinnvoll, einen günstigen und unkomplizierten Compliancepartner zu haben. Beauftragen Sie uns, wir nehmen Ihnen möglichst alles ab: Telefon 040 / 73 71 77 79.