Europa - Endlich Einigung über WEEE-Novelle erzielt
Seit Monaten streiten sich der Umweltausschuss des EU-Parlaments, die EU-Kommission und die Länder darüber, wie die verschiedenen Zielen zur WEEE-Novelle unter einen Hut gebracht werden können. Kurz vor der für Januar 2012 angesetzten zweiten Lesung einigten sich die betroffenen Instituitionen in letzter Minute auf folgende Punkte:
Online-Handel: Durch eine Begriffsänderung werden auch Online-Händler zwingend erfasst. Diese müssen sich nun verpflichtend in jedem Mitgliedsstaat registrieren. Das wird zwar schon jetzt in den meisten Ländern verlangt, ist aber noch nicht eindeutig in der WEEE-Richtlinie festgeschrieben.
Rücknahmepflicht für Händler: Zukünftig müssen Händler auch dann ausgediente Haushaltskleingeräte zurücknehmen, wenn kein Neugerät gekauft wird. Voraussetzungen für diese Pflicht sind, dass die Verkaufsfläche des Händlers über 400 qm beträgt und dass das zurückzugebende Gerät kleiner ist als 25 cm (Seitenlänge). Diese Regelung hatte im Vorfeld besonders in Österreich und Deutschland zu massiven Protesten geführt. (Länderbezogene) Ausnahmen werden vermutlich zugelassen.
Der HDE erneuerte unterdessen seine Kritik: „Deutschland hat bereits ein gut funktionierendes Entsorgungssystem auf Basis der Wertstoffhöfe. Es ist falsch, jetzt die Geschäfte zu Schrotthändlern zu machen“, so HDE Geschäftsführer Kai Falk. Die fachgerechte Lagerung und Entsorgung der Elektroteile würde in den einzelnen Geschäften zu einem erheblichen finanziellen Mehraufwand führen.
Registrierungen im EU-Ausland: Bislang waren in den meisten Mitgliedsstaaten Niederlassungen notwendig, um sich vor Ort registrieren zu können. Zukünftig soll ein vor Ort ansässiger Repräsentant ausreichen, der die komplexen Aufgaben für den ausländischen Hersteller übernimmt.
Außerdem sollen (hier wird die „Soll“-Formulierung auch im Gesetz verwendet) die nationalen Hersteller-Register harmonisiert werden (Abgabe der Daten online, Harmonisierung der Registrierungsformate und der Meldefrequenzen, Informationsaustausch zwischen den Registern).
Reduktion der Kategorien: Die bisher zehn Kategorien der Richtlinie sollen nach einer sechsjährigen Übergangszeit auf sechs reduziert werden. Anders als bisher müssen Ausnahme-Produkte explizit benannt werden.
Erhöhung der Sammelziele: Das bisherige Sammelziel von 4 kg pro Person wird beibehalten; alternativ kann auf Wunsch der Mitgliedstaaten der Sammeldurchschnitt der letzten drei Jahre herangezogen werden. Sammelziel ist dann die jeweils größere Menge (trifft z.B. auf Länder wie Norwegen oder Schweden zu). Ab 2016 müssen 45% der in den zurückliegenden drei Jahren verkauften Neugeräte eingesammelt werden. Ab 2019 steigt diese Quote auf 65 Prozent.
Umkehr der Beweislast bei Exporten von Altgeräten: Der Export von defekten Elektrogeräten ist verboten. Momentan werden allerdings Elektroaltgeräte als funktionsfähig deklariert und so illegal exportiert. Zukünftig muss ein Altgeräte exportierendes Unternehmen nachweisen, dass es sich um funktionstüchtige Geräte handelt, nicht um E-Abfall. Bisher lag die Beweislast beim Zoll.
Nach dieser Einigung dürfte die zweite Lesung im EU-Parlament, die für den 18. Januar 2012 terminiert ist, reine Formsache sein.
20 Tage nach Veröffentlichung der WEEE-Novelle tritt sie in Kraft; anschließend haben die Mitgliedsländer noch 18 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Demnach ist die ElektroG-Novelle für Ende 2013, spätestens Anfang 2014 zu erwarten.