EU-weiter Verkauf - VerpackV
Bei der deutschen Verpackungsverordnung handelt es sich um die Umsetzung der EU-Packaging-Direktive 94/62/EC. Damit sind die Erstinverkehrbringer von Verpackungen in vielen EU-Staaten verpflichtet, vor Ort mit einem Entsorgungspartner eine Entsorgungsvereinbarung zu treffen.
Wie nicht anders vermutet, tauchen auch hier etliche Fragen auf:
- Muss im betreffenden EU-Staaten das Symbol des „Grünen Punkts“ auf der Verpackung angebracht werden? In Deutschland und einigen anderen EU-Staaten ist das Symbol nicht verpflichtend.
- Gelten Mindestmengen oder Umsatzgrößen, unterhalb derer man nicht zur Teilnahme verpflichtet ist?
- Können B2B-Hersteller freiwillig teilnehmen?
- Welcher Anbieter ist der günstigste?
Solche Fragen beantworten wir Ihnen gern. Immer mehr Kunden wollen auch in diesem Bereich auf Nummer Sicher gehen und haben uns mit der Umsetzung der EU-weiten Verpackungsverpflichtung beauftragt.
Sagen Sie gern Bescheid – wir kümmern uns gern auch für Sie darum: Telefon 040 / 73 71 77 79