Sie versenden ins EU-Ausland?
Rechtskonform im EU-Ausland vertreiben
Das ElektroG2 verschärft die Registrierungspflichten in den EU-Staaten massiv: Galt bislang die fehlende Registrierung im Ausland eher als Kavaliersdelikt, kann dafür nach Inkrafttreten der ElektroG-Novelle von deutschen Behörden ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt werden.
Unabhängig davon überprüfen auch einige EU-Staaten die Registrierung ausländischer Händler. Besonders hoch sind die Strafen in England.
Wer muss sich registrieren?
Verkaufen Sie online oder per Katalog an Endverbraucher in EU-Staaten, ist die Sache relativ einfach: Sie teilen uns die Produktarten und die jeweiligen Mengen mit - und wir übernehmen alles für Sie: die Registrierung vor Ort, die Ansprechpartnerfunktion für das jeweilige Compliance-System, die Rechnungsprüfung, die Markenneuanmeldungen. Eben alles, was wir für unsere Kunden in Deutschland auch machen.
Verkaufen Sie an Händler im EU-Ausland, wird es etwas diffiziler. Obwohl eine Registrierung nicht verpflichtend ist, möchten sich etliche deutsche Hersteller aus Kundenbindungsgründen gern im Ausland registrieren; manchmal wird eine Registrierung auch vorausgesetzt, bevor man ins Geschäft kommt.
In einigen Staaten funktioniert das, in anderen nicht.
Wir wissen, wo es geht und wo nicht.
Hinzu kommen die unterschiedlichen Ansätze bei der Verpackungsverordnung und dem Batteriegesetz.
Fragen Sie uns, wir wissen mehr. Telefon: 040 / 18 29 07 01.
