Rechtskonform im EU-Ausland vertreiben

Das ElektroG2 verschärft die Registrierungspflichten in den EU-Staaten massiv: Galt bislang die fehlende Registrierung im Ausland eher als Kavaliersdelikt, kann dafür nach Inkrafttreten der ElektroG-Novelle von deutschen Behörden ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt werden.
Unabhängig davon überprüfen auch einige EU-Staaten die Registrierung ausländischer Händler. Besonders hoch sind die Strafen in England.

Wer muss sich registrieren?

Verkaufen Sie online oder per Katalog an Endverbraucher in EU-Staaten, ist die Sache relativ einfach: Sie teilen uns die Produktarten und die jeweiligen Mengen mit - und wir übernehmen alles für Sie: die Registrierung vor Ort, die Ansprechpartnerfunktion für das jeweilige Compliance-System, die Rechnungsprüfung, die Markenneuanmeldungen. Eben alles, was wir für unsere Kunden in Deutschland auch machen.

Verkaufen Sie an Händler im EU-Ausland, wird es etwas diffiziler. Obwohl eine Registrierung nicht verpflichtend ist, möchten sich etliche deutsche Hersteller aus Kundenbindungsgründen gern im Ausland registrieren; manchmal wird eine Registrierung auch vorausgesetzt, bevor man ins Geschäft kommt.
In einigen Staaten funktioniert das, in anderen nicht.
Wir wissen, wo es geht und wo nicht.

Hinzu kommen die unterschiedlichen Ansätze bei der Verpackungsverordnung und dem Batteriegesetz.

Fragen Sie uns, wir wissen mehr. Telefon: 040 / 18 29 07 01.

News

WELECON-Garantie für 2023 anerkannt

21.11.2022

Für sämtliche Gerätearten kann ab sofort die insolvenzsichere WELECON-Garantie für 2023 beantragt werden. Wir senden Ihnen gern ein Angebot zu: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Amazon-Kontrollpflicht erst ab 01.07.2023

25.11.2022

Händler, die auf Plattformen wir Amazon, Ebay & Co. verkaufen, haben in Deutschland ein halbes Jahr länger Zeit, ihre ElektroG-Registrierung gegenüber den Plattformen nachzuweisen. Das beschloss der Bundesrat am 25.11.2022.

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"Entsorgungsgebühren" für LED sind keine Pflicht

17.08.2017

Aktuell werden LED-Vertreiber von einigen Herstellern aufgefordert, für LED eine so genannte "Entsorgungsgebühr" zu zahlen. Wichtig: Diese Anweisung stammt nicht von der Stiftung EAR.

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Einfache Powerbanks sind Batterien

20.03.2017

Powerbanks, die nur den Ladestand anzeigen, fallen nicht unter das ElektroG. Das gilt auch, wenn mehrere Ladeschnittstellen vorhanden sind, teilt die Stiftung EAR in einer Anwendungshilfe mit.

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Händlerrücknahmepflicht: Ab Juni 2017 droht Bußgeld

07.02.2017

Händler, die trotz Rücknahmeverpflichtung keine Altgeräte von Endnutzern zurücknehmen, droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.

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