Sie vertreiben Lautsprecher, Batterie-Packs oder spezielle Kabel? Oder Waschmaschinen und TV-Geräte, zusätzlich zu  Beleuchtungsmitteln und Leuchten? Dann sind Sie bei uns richtig.

Für Sie gelten etliche Vorschriften, Gesetze, Richtlinien und Normen – und zwar unterschiedlich je nach Produktart. Folgende Rechtsvorschriften müssen hingegen (fast) alle elektrischen Produkte einhalten:


WEEE-Registrierung besonders wichtig?

Ist die ElektroG-Registrierung für Sie besonders relevant, unterstützt Sie auch unser langjährig erfahrenes und kompetentes Schwesterunternehmen WELECON sehr gern. WELECON betreut in erster Linie mittlere und größere Unternehmen, denen neben persönlichem Service günstige Entsorgungskosten wichtig sind. Fragen Sie Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne. Rufen Sie uns an: Telefon 040 / 73 71 77 79.

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News

WELECON-Garantie für 2023 anerkannt

21.11.2022

Für sämtliche Gerätearten kann ab sofort die insolvenzsichere WELECON-Garantie für 2023 beantragt werden. Wir senden Ihnen gern ein Angebot zu: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Amazon-Kontrollpflicht erst ab 01.07.2023

25.11.2022

Händler, die auf Plattformen wir Amazon, Ebay & Co. verkaufen, haben in Deutschland ein halbes Jahr länger Zeit, ihre ElektroG-Registrierung gegenüber den Plattformen nachzuweisen. Das beschloss der Bundesrat am 25.11.2022.

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"Entsorgungsgebühren" für LED sind keine Pflicht

17.08.2017

Aktuell werden LED-Vertreiber von einigen Herstellern aufgefordert, für LED eine so genannte "Entsorgungsgebühr" zu zahlen. Wichtig: Diese Anweisung stammt nicht von der Stiftung EAR.

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Einfache Powerbanks sind Batterien

20.03.2017

Powerbanks, die nur den Ladestand anzeigen, fallen nicht unter das ElektroG. Das gilt auch, wenn mehrere Ladeschnittstellen vorhanden sind, teilt die Stiftung EAR in einer Anwendungshilfe mit.

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Händlerrücknahmepflicht: Ab Juni 2017 droht Bußgeld

07.02.2017

Händler, die trotz Rücknahmeverpflichtung keine Altgeräte von Endnutzern zurücknehmen, droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.

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WELECON GmbH  |  Ochsenwerder Norderdeich 2  |  D 21037 Hamburg  |  Telefon: +49 40 18 29 07 01  |  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!