Sie haben eine inhaltliche Frage zum ElektroG oder der ElektroG-Novelle? Und Sie wünschen sich eine kompetente Auskunft darüber, ohne erst umständlich einen Vertrag abschließen zu müssen? Dann sind Sie hier richtig.

Rufen Sie uns an unter der Telefonnummer 040 / 18 29 07 01, und idealerweise können wir Ihre Frage sofort telefonisch beantworten.

Ist Ihre Frage komplexer und wir müssen dafür recherchieren, versuchen wir, die Antwort innerhalb der nächsten 24 Stunden zu liefern.

Und was kostet das?
Wir rechnen viertelstündig ab, jede Viertelstunde kostet 50 Euro. Die Rechnung erhalten Sie unmittelbar nach unserem Telefonat. Bitte halten Sie dafür Ihre Rechnungsanschrift bereit.
Wünschen Sie Antworten in schriftlicher Form (Mail), läuft die Uhr während der Schreibzeit weiter.

Übrigens: Rufen Sie Freitags zwischen 11 und 13 Uhr an, spenden wir das Telefonhonorar in ganzer Höhe an das Kinderhospiz Sternenbrücke in Hamburg. Unsere Telefonnummer lautet 040 / 18 29 07 07.

News

WELECON-Garantie für 2023 anerkannt

21.11.2022

Für sämtliche Gerätearten kann ab sofort die insolvenzsichere WELECON-Garantie für 2023 beantragt werden. Wir senden Ihnen gern ein Angebot zu: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Amazon-Kontrollpflicht erst ab 01.07.2023

25.11.2022

Händler, die auf Plattformen wir Amazon, Ebay & Co. verkaufen, haben in Deutschland ein halbes Jahr länger Zeit, ihre ElektroG-Registrierung gegenüber den Plattformen nachzuweisen. Das beschloss der Bundesrat am 25.11.2022.

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"Entsorgungsgebühren" für LED sind keine Pflicht

17.08.2017

Aktuell werden LED-Vertreiber von einigen Herstellern aufgefordert, für LED eine so genannte "Entsorgungsgebühr" zu zahlen. Wichtig: Diese Anweisung stammt nicht von der Stiftung EAR.

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Einfache Powerbanks sind Batterien

20.03.2017

Powerbanks, die nur den Ladestand anzeigen, fallen nicht unter das ElektroG. Das gilt auch, wenn mehrere Ladeschnittstellen vorhanden sind, teilt die Stiftung EAR in einer Anwendungshilfe mit.

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Händlerrücknahmepflicht: Ab Juni 2017 droht Bußgeld

07.02.2017

Händler, die trotz Rücknahmeverpflichtung keine Altgeräte von Endnutzern zurücknehmen, droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.

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