Hier finden Sie unsere archivierten News (vor dem 01.02.2013) zu WEEE, ElektroG, VerpackV, Kennzeichnungspflichten und Batterien. Die aktuellen Nachrichten finden Sie unter News
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- 11.07.2005
Das ElektroG schreibt vor, dass für die notwendigen Amtshandlungen der zuständigen Behörde (hier: EAR) kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben werden müssen. Das Bundesumweltministerium hat nun die entsprechende Rechtsverordung festgelegt.
Danach müssen B2B-Hersteller mindestens 179,50 Euro für eine Registrierung bezahlen, während B2C-Hersteller durch die Gebühren für die Überprüfung der Garantie mit mindestens 600 Euro rechnen müssen.
Kleine Unternehmen haben unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, sich von den Registrierungsgebühren ganz oder teilweise befreien zu lassen.
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