Hier finden Sie unsere archivierten News (vor dem 01.02.2013) zu WEEE, ElektroG, VerpackV, Kennzeichnungspflichten und Batterien. Die aktuellen Nachrichten finden Sie unter News
- Details
- 20.09.2005
Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat Anfang September eine Interpretation vorgelegt, in der die bilanzielle Behandlung von Rückstellungen für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräte nach Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) geregelt wird. Hintergrund für IFRIC 6 ("Liabilities arising from Participating in a Specific Market - Waste Electrical and Electronic Equipment") ist die EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2002/96/EG).
Die neue Interpretation greift nach Angaben des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) die Frage auf, zu welchem Zeitpunkt Rückstellungen für derlei Entsorgungsverpflichtungen anzusetzen sind. Betroffen sind allerdings nur die "historischen Altgeräte", d.h. "vor dem 13. August 2005 in Verkehr gebrachte Geräte zur Nutzung in privaten Haushalten". Laut DRSC legt die Interpretation fest, dass Hersteller dieser Geräte keiner Rückstellungspflicht unterfallen.
"Das Entstehen der Entsorgungsverpflichtung und (sofern die Verpflichtung bis zum Bilanzstichtag noch nicht vollständig erfüllt wurde) die Passivierung einer entsprechenden Rückstellung ist allein an die Marktteilnahme eines Herstellers in der Periode geknüpft, die in der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie für die Berechnung der Entsorgungsverpflichtung zu Grunde gelegt wird", heißt es in einer Mitteilung weiter. Ein verpflichtendes Ereignis gemäß IAS 37 könne sich daher aus einer Marktteilnahme in der fraglichen Periode ergeben. IFRIC 6 gilt für Geschäftsjahre, die nach dem 31. November 2005 beginnen.
