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- 19.11.2005
Das Umweltbundesamt (UBA) in Dessau erteilt eine Schonfrist für Unternehmen, die noch nicht bei der Stiftung EAR registriert sind. "Auch Unternehmen, die sich bis zum 31.12.2005 vollständig registriert haben, genügen den Anforderungen des ElektroG", sagte Jürgen Seitel, beim UBA zuständig für die Kontrolle der Stiftung, Marita Vogel von Welecon. Damit bestätigte er eine Meldung der "Süddeutschen Zeitung".
Die "vollständige Registrierung" ist dann vorhanden, wenn das Unternehmen die Registrierungs-ID von der Stiftung EAR erhalten hat. Diese ID erhalten Unternehmen etwa vier Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen (einschl. Garantienachweis) bei der Stiftung EAR.
Auch der Hauptverband des deutschen Einzelhandels (HDE) ist über diese Schonfrist informiert. "Der HDE wird seinen Mitgliedsunternehmen mitteilen, dass bis zum Jahresende die Interims-ID als Nachweis ausreichend ist", sagte Seitel. Die Interims-ID wird erteilt, sobald die Stammdaten des Unternehmens in die Registrierungsmaske der Stiftung EAR eingegeben sind. Zur Stammdateneingabe ist die Garantie nicht notwendig.
Durch diese Fristverschiebung gewinnen Hersteller und Importeure von elektr(on)ischen Geräten zwar etwas Zeit, sollten sich aber trotzdem beeilen. Die Bearbeitungszeit der Stiftung EAR beträgt vier Wochen - das heißt, Unternehmen, die sich bis Anfang Dezember registrieren, erhalten möglicherweise ihre Registrierungs-ID gerade noch rechtzeitig zum Jahresende.
Eine offizielle Information über die Verschiebung findet sich übrigens weder auf den Internetseiten des UBA noch auf denen der Stiftung EAR.
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