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- 17.06.2006
Gegen die Stiftung EAR, die die Koordination der Abholanordnungen betreibt, liegt eine Einstweilige Verfügung vor. Mit Beschluß des Landgerichtes Nürnberg-Fürth vom 9. Juni 2006 wurde EAR aufgegeben, die Wahlen zu den Produktbereichsversammlungen zu verlängern und die Feststellung und Bekanntgabe der Wahlergebnisse bis zum 30.08.2006 auszusetzen.
Erwirkt hat die Verfügung die Firma "A Conto NoiseMagic GmbH", deren Geschäftsführer Georg Schlomka auch Vorsitzender der "Vereinigung gegen Mittelstands- benachteiligung" ist.
Hintergrund der Verfügung sind erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der abgelaufenen Wahlen, mit denen die Vorsitzenden der einzelnen Produktbereichsversammlungen gewählt wurden.
Besonders kritisiert wird die anscheinend vorgenommene Stimmgewichtung, grobe Zustellfehler bei den Wahl- einladungen und die technischen (Bedienungs-)Schwierig- keiten, die viele Hersteller mit dem E-Voting-System hatten.
Ein insgesamt über 100-seitiger Antrag überzeugte offenbar das Gericht, sofort einzugreifen. Der gerichtliche Beschluss wurde Herrn Hartmut Theusner, Vorstand der EAR, durch eine Gerichtsvollzieherin zugestellt.
Als erste Reaktion kann gewertet werden, dass EAR die Ergebnisse der Vorsitzendenwahl des betroffenen Produktbereichs 3, dem auch Noisemagic angehört, im Gegensatz zu den anderen Produktbereichen noch nicht veröffentlicht hat.
Inzwischen hat Noisemagic bei Gericht einen Antrag auf Zwangsmittel (Zwangsgeld oder ersatzweise Erzwingungshaft) gestellt, um so die vollständige Umsetzung der Verfügung zu erreichen.
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