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- 21.09.2006
Der Sportartikelhersteller Adidas hat eine Klage gegen die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register gewonnen. Grund der Klage war eine Entscheidung der EAR, wonach bestimmte Sportschuhe von Adidas als Elektrogeräte im Sinne des ElektroG gelten.
Der Streit entbrannte um Sportschuhe, in deren Sohle Sensoren, ein winziger Motor sowie eine Batterie zum Dämpfen der Schritte beim Laufen enthalten sind. Nach Ansicht der Stiftunt EAR handelt es sich dabei um registrierungspflichtige Elektrogeräte, während das Sportartikelunternehmen auf die "primäre Nutzung" abzielt. Dabei spielt die Frage eine Rolle, ob das Produkt auch ohne elektrische Nutzung seinen primären Zweck erfüllt. Bekanntestes Beispiel für diese Primärfunktion sind Puppen oder Teddys mit Sprechfunktion. Im Fall der Sportschuhe sei diese primäre Nutzung gegeben.
Mit den Worten "Ein Schuh ist ein Schuh und kein Computer" entschied das Verwaltungsgericht Ansbach, dass es sich bei diesen Laufschuhen nicht um Elektrogeräte handelt.
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