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- 22.11.2011
Zum 01. Januar 2012 wird die Stiftung EAR ihre Gebühren um durchschnittlich knapp 16 Prozent senken. Das sieht der Entwurf zur Änderung der Kostenverordnung zum ElektroG (ElektroGKostV) des Bundesumweltministeriums (BMU) vor. Die Senkung wird auch für Abhol- und Bereitstellungsanordnungen gelten, wovon besonders Hersteller und Importeure mit größeren Mengen profitieren.
Um rund 960.000 Euro werden die etwa 11.200 registrierten Hersteller und Importeure durch die Gebührensenkungen entlastet, so das BMU in der Begründung zum Entwurf.
Möglich wurde die Reduzierung unter anderem, weil seit Beginn 2011 in den Garantien keine Marken mehr genannt werden müssen. Dadurch müssen bei Marken-Neuaufnahmen keine neuen Garantieanträge mehr gestellt werden, so dass rund 2.500 Garantieprüfungen weniger durchgeführt werden mussten. Dieses führt bei der vom BMU genannten dreistündigen Bearbeitungsdauer pro Prüfung zu einer Ersparnis von über 300.000 Euro.
Aktuell beschäftigt die Stiftung EAR 27 Mitarbeiter (davon 3 Teilzeitbeschäftigte, 3 Werkstudenten und 2 „Minijobber“).
Seit Start der Registrierungspflicht wurden die Gebühren der Stiftung EAR massiv gesenkt. Wurden 2005 für eine Garantievollprüfung noch 585 Euro berechnet, werden es ab 2012 nur noch 118 Euro sein. Die Gebühren für eine Aktualisierung der Garantie sanken im gleichen Zeitraum von 215 Euro auf nun 83 Euro. Die Neuanmeldung einer weiteren Marke kostet ursprünglich 85 Euro, jetzt nur noch 35 Euro.
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