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- 06.01.2013
Der ursprünglich für Dezember angekündigte Arbeitsentwurf des ElektroG soll nun im Januar vorgelegt werden. Ersten Stimmen zufolge soll darin die verpflichtende Handelsrücknahme vorgesehen sein, ebenso die Optierungsmöglichkeit der Kommunen.
Angedacht wird, ab 2014 bis 2018 die Sammelgruppe 3b (Übrige Geräte der Unterhaltungselektronik) der Sammelgruppe 5 (Haushaltskleingeräte) zuzuschlagen. So könnten Bildschirmgeräte (TV) getrennt gesammelt werden. Ab 2018 sollen laut WEEE-Novelle die Sammelgruppen komplett geändert werden.
Nach Äußerungen von Marktteilnehmern wird die Handelsrücknahme eher aus Mangel an Alternativen in den Arbeitsentwurf aufgenommen. So habe das Bundesumweltministerium die Handelsverbände mehrfach aufgefordert, die Leistungsfähigkeit des bisherigen Systems durch eine Studie nachzuweisen. Dem sei der Handel noch nicht nachgekommen.
Die Optierungen der Kommunen sollen begrenzt werden durch eine auf sechs Monate verlängerte Ankündigungsphase sowie einer verlängerten Bindungsdauer (angeblich drei Jahre).
Hintergrund: Die zur Zeit sinkenden Rohstoffpreise führen zu Erlössteigerungen bei der Verwertung. Diese Erlöse sichern sich immer mehr Kommunen, die die Container nicht mehr bei der Stiftung EAR zur Abholung anmelden, sondern selbst entsorgen. Diese Vorgehensweise müssen sie "optieren", aktuell mit einer dreimonatigen Ankündigungsfrist und einer einjährigen Laufzeit.
Das Ministerium werde versuchen, die Diskussionsphase bis zum Sommer 2013 abzuschließen. So könne dann der Referentenentwurf noch vorgelegt werden, auch wenn eine Verabschiedung vor der Bundestagswahl im September völlig unwahrscheinlich ist.
Weitere Informationen folgen, sobald der Arbeitsentwurf veröffentlich ist.
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