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- 10.02.2013
Die Stiftung EAR erhöht die Gebühren für die Abhol- und die Bereitstellungsaufträge um rund 38 Prozent. Damit steigen die Kosten für die Erteilung eines Abholauftrags auf 34,70 Euro (von bisher 25 Euro) und für eines Bereitstellungsauftrags auf 27,70 Euro (bisher 20 Euro).
Nach drei Kostensenkungsrunden erhöht die Stiftung EAR mit der neuen Kostenverordnung erstmals seit Bestehen die Gebühren. Mit diesen Einnahmen soll ein 1-Millionen-Euro-Loch im Haushalt der EAR gestopft werden.
Entstanden ist das Finanzierungsloch durch einen Kreislauf, der durch die seit 2009 steigenden Rohstoffpreise in Gang gesetzt wurde. Dadurch lassen sich beim Recycling höhere Erlöse erzielen. Das wiederum bringt immer mehr kommunale Wertstoffhöfe dazu, die bei ihnen abgegebenen Elektroaltgeräte nicht an die Stiftung EAR zu melden, sondern selbst zu entsorgen oder entsorgen zu lassen (=Optierung).
Der damit verbundene Rückgang an (gebührenpflichtigen) Abholaufträge an die Hersteller führt bei der Stiftung EAR zu einer Finanzierungslücke, die durch die Gebührensteigungen aufgefangen werden soll.
Die Begründung des Bundesumweltministeriums enthält eine Aussage, die von Herstellern von Kühlgeräten als falsch abgelehnt wird. So meint das BMU, dass die Gebührenerhöhung wegen der gleichzeitig sinkenden Zahl an Abholanordnungen nicht zu absoluten Kostensteigerungen bei den Herstellern führen würde. Allerdings erhalten die Kühlgeräte-Hersteller fast ebenso viele Abholaufträge wie vor fünf Jahren, was eben doch zu realen Preissteigerungen führt. Zudem geht mittlerweile fast jeder zweite Abholauftrag an die Hersteller von Kühlgeräten.
Bitteres Resümee: Die Kommunen haben durch Optierungen steigende Erlöse, die Zeche zahlen aber die Hersteller.
Übrigens: Der erste Entwurf des neuen ElektroG wird intern für Ende März angekündigt; einige Stimmen gehen sogar schon vom Sommer aus. Damit würde die Diskussion komplett in die nächste Legislaturperiode verlegt.
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