News zu WEEE, ElektroG, VerpackV, Kennzeichnungspflichten, Batterien
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- 01.09.2013
Hersteller und Händler von LED und Gasentladungslampen müssen ihre Produkte zum 01.01.2014 bei der Stiftung EAR getrennt einordnen:. Ab diesem Zeitpunkt werden Gasentladungslampen (und solche, die fest mit Leuchten verbunden sind) in die Geräteart 5a eingruppiert, LED-Lampen (und solche, die fest mit Leuchten verbunden sind) in die Geräteart 5b.
Durch die Umgruppierung in die Geräteart 5b sinken die Kosten für LED. Die Entsorgung ist deutlich günstiger, daher können auch die Garantiekosten reduziert werden.
Gleichzeitig bleiben die Kosten für Gasentladungslampen konstant.
Hersteller und Händler von LED-Lampen müssen bis zum 01.01.2014 eine Ergänzungsregistrierung für die Geräteart 5b bei der Stiftung EAR erlangt haben. Daher empfehlen wir, diese möglichst rasch zu beantragen. Die Stiftung EAR warnt bereits vor einem möglichen Antragsstau.
Fragen Sie gern uns - wir unterstützen Sie dabei.
