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- 31.07.2012
Die lang umstrittene, neue WEEE-Richtlinie ist am 24. Juli 2012 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden; am 14. August 2012 wird sie in Kraft treten (RICHTLINIE 2012/19/EU). Die Mitgliedsstaaten müssen nun bis zum 14. Februar 2014 die neue Elektroaltgeräte-Verordnung in Landesrecht umsetzen.
Die Neufassung der WEEE-Richtlinie finden Sie hier.
Mit dieser Erarbeitung der ElektroG-Novelle ist das Bundesumweltministerium bereits seit Monaten beschäftigt. Da Politik und Wirtschaft das ElektroG als gelungen bezeichnen, soll daran möglichst wenig geändert werden. Knackpunkte sind vor allem die Rücknahmepflicht des Handels sowie die Optierungsmöglichkeiten der kommunalen Sammelstellen.
Zur Rücknahme verpflichtet die WEEE-Richtlinie alle Handelsunternehmen, die auf mehr als 400 Quadratmetern elektronische und elektrische Produkte vertreiben; sie sollen die Elektroaltgeräte zurücknehmen, deren Kantenlänge kürzer ist als 25 cm.
Gegen diese Vorschrift laufen vor allem Händler in Deutschland und Österreich Sturm. Allerdings hatten sie im Vorfeld für Spielraum gesorgt und eine Ausnahmeregelung in die Novelle aufnehmen lassen: Falls in einem Mitgliedsstaat bereits erfolgreiche Sammelsysteme existieren, kann die Händlerverpflichtung entfallen.
Dringende Befürworter dieser Verpflichtung sind dagegen die Umweltminister der Bundesländer (UMK). Unter Federführung des CDU-Umweltministers Jürgen Reinholz aus Thüringen forderten sie im Juni 2012 den neuen CDU-Bundesumweltminister Peter Altmaier auf, "zeitnah" die Handelsrücknahmepflicht einzuführen. Dabei sollte aber eine "übermäßige bürokratische Belastung der Einzelhandelsgeschäfte" vermieden werden.
Die Reaktion des Bundesumweltministeriums klingt deutlich zurückhaltend: Man werde ergebnisoffen die "effizienteste Maßnahme auswählen", eine Vorfestlegung auf eine bestimmte Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt sei nicht zielführend.