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- 01.02.2013
Die Stiftung EAR zieht einen klaren Strich: Seit 01.02.2013 sind sämtliche Leuchtmittel registrierungspflichtig, auch die bisher als Ausnahme geltenden fest eingebauten LED. Damit fallen beispielsweise auch folgende Produkte unter das ElektroG:
- Taschenlampen,
- LED-Stripes,
- Lichterketten,
- Fahrradbeleuchtungen,
- Deckenstrahler oder
- Arbeitsleuchten.
Nach wie vor nicht betroffen sind Glühbirnen und Halogenleuchten.
Nach Herstellerprotesten aufgrund der Kurzfristigkeit räumt die Stiftung EAR eine Übergangsfrist für neu zu stellende Ergänzungsregistrierungen oder für neue Registrierungen bis zum 01. September 2013 ein, wie wir erfuhren. Ab dann dürfen Hersteller oder Importeure "keine Geräte mehr in den Verkehr bringen, die nach der neuen Praxis erstmals in den Anwendungsbereich fallen und für die sie keine korrekte Registrierung besitzen", macht die Stiftung EAR deutlich.
Wir empfehlen allen Herstellern, schnellstmöglich das eigene Produktportfolio zu überprüfen. Dabei unterstützen wir Sie gern.
Wenn Sie wissen müssen, ob Sie sich auch als Hersteller von Gartenzwergen mit leuchtender Lampe oder von beleuchteten Toilettendeckeln (mit LED) registrieren müssen, dann fragen Sie uns - dafür sind wir da.