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- 31.07.2013
Für Hersteller und Importeure von LED-Lampen (und damit fest verbundenen Leuchten) wird die Registrierung von LED zum 01. August 2013 deutlich günstiger. Ab diesem Zeitpunkt werden LED bei der Stiftung EAR getrennt von Gasentladungslampen und quecksilberhaltigen Energiesparleuchten in die Geräteart 5b eingruppiert.
Dadurch sinkt der zu hinterlegende Garantiebetrag um 90 Prozent auf 119 Euro pro Tonne (bisher 1.300 Euro). Auch die Kosten für die Entsorgung werden sinken: Sollte ein LED-Hersteller einen Abholauftrag der Stiftung EAR bekommen, würde er aktuell eine deutliche Gutschrift von seinem Entsorgungspartner erhalten. Da die Rückholquote derzeit sehr niedrig ist (durch die hohe Anzahl an Optierungen der Kommunen), sollte damit aber nicht kalkuliert werden.
Im Gegenzug müssen Inverkehrbringer von Gasentladungslampen mit steigenden Entsorgungskosten rechnen.
Zu beachten ist, dass bestehende Registrierungen in der Kategorie "Beleuchtungskörper" eventuell angepasst werden müssen, indem sie gelöscht oder erweitert werden. Die Stiftung EAR hat eine Karenzfrist bis zum 01. Januar 2014 eingerichtet.
Nicht ganz unkompliziert ist auch, wie die monatlichen Meldungen von August bis Dezember 2013 durchgeführt werden müssen.
