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- 03.01.2017
Kaum haben sich die registrierten Unternehmen an die Gebührensätze von Anfang Januar 2016 gewöhnt, müssen sie sich ab 01.01.2017 wieder auf Änderungen einstellen:
Teurer werden etwa
- die Registrierung (je Marke und Geräteart; um ein Prozent)
- die Glaubhaftmachung (B2B; mehr als 20 Prozent),
- die Benennung eines Bevollmächtigten für nicht in Deutschland ansässige Unternehmen (mehr als 25 Prozent) und
- die Erteilung von Abholaufträgen und Aufstellungsanordnungen (jeweils um knapp 40 Prozent)
Dagegen sinken beispielweise die Gebühren für
- Änderungen von Registrierungsdaten (wie Kontaktdaten; um 12 Prozent) sowie
- die Prüfung der Garantie (um mehr als 20 Prozent).
>> Vorsicht sollten Hersteller walten lassen, die die jährlich notwendigen Garantien nicht lückenlos hinterlegt haben. Die Stiftung EAR behält sich vor, für die Aufforderung dieser Garantie-Nachweise je Registrierung (= Marke) eine Gebühr von 374 Euro zu erheben.
Sollten Ihnen noch Garantiezeiträume oder Garantiebeträge fehlen, sagen Sie gern Bescheid. Wir bieten Ihnen gern unser EAR-geprüftes Garantiesystem an.
Übrigens: Der Grund für die regelmäßigen Gebührenveränderungen liegt in den sich ändernden Aufgaben der Stiftung EAR. EAR ist - als Quasi-Behörde - dem Bundesgebührengesetz verpflichtet. Danach müssen Gebühren so bemessen sein, dass sie zum einen den tatsächlichen Verwaltungsaufwand berücksichtigen. Diesen durchschnittlichen Verwaltungsaufwand ermittelt die Stiftung EAR durch intensive Zeitmessungen beispielweise bei Registrierungsprüfungen.
Zum anderen spielt die Bedeutung oder der wirtschaftliche Nutzen für den Leistungsempfänger eine wichtige Rolle. Dieser Faktor lässt sich gut an der Gebührenhöhe für die kalenderjährliche Feststellung der Garantiesysteme erkennen.
Wenn Sie Fragen zu den Formulierungen der Gebührenverordnung haben, fragen Sie gern - dafür sind wir (auch) da.