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- 01.02.2017
Hersteller aus der EU, die noch selbst bei der Stiftung EAR registriert sind, erhalten in diesen Wochen Mails von der Stiftung EAR. Der Hersteller solle bitte mitteilen, wie mit der Registrierung weiter verfahren werden kann. Seit Sommer 2016 sind Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland verpflchtet, einen Bevollmächtigten zu beauftragen. Dieser Bevollmächtigte übernimmt sämtliche Pflichten aus dem ElektroG für das nach Deutschland importierende Unternehmen; die Registrierung für das ausländische Unternehmen wird aufgehoben.
Ursprünglich waren ausländische Hersteller mit rund 3.900 (Marken-)Registrierungen im System der Stiftung EAR aufgeführt. Inzwischen verteilen sich rund 2.200 Registrierungen auf etwa 750 Bevollmächtigte-Benennungen.
Wir stehen unseren Kunden gern als Bevollmächtigte zur Seite. Unsere Benennungsverträge sind so gestaltet, dass sie von der Stiftung EAR ohne Nachfragen anerkannt werden. Fragen Sie einfach - wir unterstützen Sie gern.