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- 21.10.2015
Nach Informationen aus dem Bundesumweltministerium wird das neue ElektroG am kommenden Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt somit am Samstag, den 24.10.2015 in Kraft.
Entsprechend wird das neue IT-Portal der Stiftung EAR voraussichtlich am kommenden Montag, 26.10.2015, live geschaltet.
Sämtliche Regelungen des ElektroG greifen sofort, bis auf folgende Übergangsfristen:
- 24.01.2016: Bis zu diesem Datum müssen sich Hersteller und Vertreiber von Leuchten aus privaten Haushalten und Photovoltaikmodulen bei der Stiftung EAR registriert haben.
- 24.01.2016: Bis zu diesem Datum müssen Hersteller oder Vertreiber, die schon vor Inkraftreten freiwillig Altgeräte zurückgenommen haben, ihre Rücknahmestellen bei der Stiftung EAR anmelden.
- 24.01.2016: Bereits registrierte Hersteller, die auch Leuchten aus privaten Haushalten oder Photovoltaikmodule vertreiben, können bis heute eine Verlängerung bei der Stiftung EAR beantragen.
- 01.02.2016: Start der neuen Sammelgruppen-Einteilung auf den Recyclinghöfen.
- 24.04.2016: Bis zu diesem Datum müssen bereits registrierte ausländische Unternehmen eine Niederlassung einrichten oder einen Bevollmächtigten benennen.
- 24.07.2016: Start der Handelsrücknahme-Pflicht.
Uns "alten Hasen" im ElektroG fällt auf, dass das neue ElektroG fast auf den Monat genau zehn Jahre nach Inkrafttreten des ersten ElektroG (24.11.2005) gültig wird. Zufälle gibt's...
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