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- 29.07.2015
Noch ist der heute vorgestellte Entwurf der Gebührenverordnung vom Bundesumweltminsterium nicht verabschiedet. Jeder Betroffene kann bis zum 14. August seine Stellungnahme dazu abgeben, so dass vielleicht noch Änderungen vorgenommen werden.
(Nachtrag: Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf zwischenzeitlich von der Website genommen)
Im Entwurf sind einige heftige Kostenerhöhungen vorgesehen:
- Jede Registrierung - ob als Erstregistrierung oder nur als neue Marke - soll künftig knapp 210 Euro kosten.
- Die Prüfung der individuellen Garantien soll mehr als doppelt so teuer sein wie bisher.
- Für kleine Änderungen wie z.B. die Kontaktdaten eines Herstellers sollen knapp 46 Euro berechnet werden.
Folgende Positionen sollen künftig günstiger werden:
- Die Prüfung der kollektiven Garantien soll mit 41 Euro weniger als die Hälfte kosten.
- Für Abhol- und Bereitstellungsanordnungen könnten künftig nur noch gut 30 Euro anfallen statt bisher 73,60 Euro. Dieses dürfte vor allem die Hersteller von Kühlgeräten freuen, die zur Zeit knapp 70 Prozent aller erteilten Abholanordnungen überhaupt erhalten
Neu in der Gebührenverordnung ist eine Gebühr, die die Kommunen betrifft und dort für heftigen Ärger sorgen wird: Für die Entgegennahme von so genannten Optierungsanzeigen plant die EAR, je Sammelgruppe und Anzeige knapp 52 Euro zu berechnen.
Die kommunalen Verbände werden versuchen, diese Gebühr zu verhindern.
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