- Details
- 30.05.2014
Die Registrierung bei der Stiftung EAR allein reicht nicht aus, um ElektroG-konform zu sein. Wichtiger Bestandteil ist auch der § 7, in dem die Kennzeichnung der Produkte verlangt wird: Alle Produkte müssen dauerhaft so gekennzeichnet sein, dass der Hersteller / Importeur eindeutig zu identifizieren ist. Diese Identifizierung erfolgt in der Regel über die Marke. Daher werden bei der Stiftung EAR neben dem Unternehmensnamen auch die Marken registriert.
Derzeit erhalten etliche Hersteller, die ordnungsgemäß bei der Stiftung EAR registriert sind, Post von der Kanzlei Loscheider Leisenberg aus München. Sie verschickt im Auftrag der Lightcycle Retourlogistik Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen. Nach Testkäufen habe man festgestellt, dass LED-Lampen ohne Markenbezeichnung angeboten worden seien. Es fehle die Kennzeichnung, aus der sich der Hersteller eindeutig identifizieren lasse.
Durch die verlangte Unterlassungserklärung sollen sich die abgemahnten Unternehmen verpflichten, bei Zuwiderhandlungen 5.100 Euro Vertragsstrafe pro Fall zu zahlen. Zudem sollen sie ihre Lieferanten benennen und mindestens eine Rechnung übermitteln.
Haben Sie eine Abmahnung erhalten, rufen Sie gern an. Wir empfehlen Ihnen einen Rechtsanwalt, der bereits etliche von Lightcycle verschickte Abmahnungen bearbeitet hat.