- Details
- 01.07.2014
Seit dem 01.07.2014 gelten Rucksäcke, Schulranzen und Taschen, die zur besseren Sichtbarkeit mit festverbauten Leuchtmitteln versehen sind, als registrierungspflichtige "Haushaltskleingeräte" und müssen entsprechend bei der Stiftung EAR registriert werden. Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach (AN 11 K 09.00812), bei dem es um die Registrierungspflicht von elektrischen Fußwärmern ging.