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- 08.05.2015
Update vom 08. Mai 2015:
Der Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung etliche Änderungen zum Regierungsentwurf der Bundesregierung verabschiedet. Nicht alle Änderungsvorschläge des federführenden Umweltausschusses wurden übernommen.
Einige Ergebnisse in Kürze:
- Die gesonderte Behandlung der Nachtspeicherheizung trägt die Länderkammer nicht mit,
- Chipkarten fallen nicht unter das ElektroG,
- Batterien und Akkus müssen nun "problemlos" aus den Geräten entfernt werden können (vorher deutlich weichere Formulierung),
- die optierenden Kommunen sollen monatliche Outputmeldungen abgeben,
- Beauftragt die Stiftung EAR einen Gutachter, um die gemeldeten Mengen der Kommunen zu überprüfen, soll sie zukünftig die Kosten dafür selbst tragen - unabhängig davon, ob die Kommunen tatsächlich fehlerhafte Daten gemeldet hat. Heißt: Letztlich zahlen die Hersteller dafür.
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Stand 04.05.2015:
Die Umweltminister der Bundesländer haben in ihrer Stellungnahme zum ElektroG2 erwartungsgemäß einige Änderungen empfohlen. Am 8. Mai 2015 wird der Bundesrat seine erste Stellungnahme zum Gesetzesentwurf abgeben.
Die Länderminister erheben folgende Einwände:
- Chipkarten sollen entgegen der aktuellen Formulierung nicht unter das ElektroG2 fallen. Als Hauptgrund werden Datenschutzprobleme angeführt.
- Nachtspeicherheizungen sollen außerhalb des üblichen Sammelverfahrens direkt in zertifizierte Behandlungsanlagen gebracht werden; die Kosten dafür sollen alle Hersteller der Sammelgruppe 2 (Kühlgeräte und Nachtspeicherheizungen) übernehmen.
- Im bisherigen Entwurf ist vorgesehen, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsunternehmen, die an der Opiterung teilnehmen, die entsorgte Menge "unverzüglich" an die Stiftung EAR melden müssen. Der federführende Umweltausschuss empfiehlt eine monatliche Meldepflicht, während der Innenausschuss bei der jährliche Meldepflicht bleiben will.
Das weitere Gesetzgebungsverfahrn im Überblick:
Nach Abgabe der Bundesrats-Stellungnahme legt die Bundesregierung ihre Ansicht dazu in einer Gegenäußerung dar. Der Gesetzentwurf wird dann gemeinsam mit der Stellungnahme und der Gegenäußerung beim Bundestag eingebracht.
Hier finden meist drei Lesungen statt: Am Ende der ersten Lesung wird der Entwurf an einen oder mehrere Bundestags-Ausschüsse (unter anderem Umweltausschuss) überwiesen. Im Anschluss an die Beratungen in den Ausschüssen finden die zweite und dritte Lesung statt. Während in der zweiten Lesung hauptsächlich Änderungsanträge vorgebracht werden, ist die dritte Lesung regelmäßig der Schlussabstimmung vorbehalten.
Anschließend wird das vom Bundestag verabschiedete Gesetze erneut dem Bundesrat zugeleitet. In diesem so genannten zweiten Durchgang sind die Handlungsmöglichkeiten des Bundesrates davon abhängig, ob der Gesetzesbeschluss seiner Zustimmung bedarf oder nicht.Handelt es sich um ein Zustimmungsgesetz, hat der Bundesrat drei Handlungsmöglichkeiten: er kann dem Gesetz zustimmen, seine Zustimmung verweigern oder den Vermittlungsausschuss anrufen.
