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- 20.02.2014
Hersteller von Leuchten müssen sich zukünftig bei der Stiftung EAR registrieren und allen Anforderungen des ElektroG entsprechen. Das sieht der Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums vor, der die Regelungen der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU in Deutschland umsetzen soll. Neu von der Registrierungspflicht betroffen sind auch Hersteller von Photovoltaikmodulen.
Online-Händler aus Deutschland müssen sich zukünftig mit Hilfe eines Bevollmächtigten in jedem EU-Mitgliedsstaat, in dem sie Produkte an Endverbraucher vertreiben und keine Niederlassung haben, registrieren. Das sieht der Referentenentwurf vor. Online-Händler ohne Sitz in Deutschland, die an hiesige Endverbraucher Produkte vertreiben, müssen sich entsprechend in Deutschland von einem Bevollmächtigten unterstützen lassen (WELECON wird als Bevollmächtigter tätig werden).
Vorgeschlagen sind weiterhin Vereinfachungen bei der Garantiestellung sowie die Abschaffung der Treuhänderschaft. Zudem sollen die für Registrierungen notwendigen Informationen innerhalb der EU vereinheitlicht werden.
Wie erwartet, wurde die Rücknahmepflicht für Händler aufgenommen: Beim Kauf eines Produkts soll jeder Händler ein altes gleichartiges Produkt kostenfrei zurücknehmen. Händler, die auf mehr als 400 Quadratmeter Grundfläche elektrische und elektronische Produkte vertreiben, müssen zudem Kleingeräte (Kantenlänge unter 25 cm) selbst dann zurücknehmen, wenn kein Neuprodukt erworben wurde. Die Rücknahme soll direkt im Einzelhandel oder in direkter Nähe erfolgen.
Beide Verpflichtungen gelten übrigens auch für Online-Händler. Diese könnten - so der Referentenentwurf - dieses Thema auch in Kooperationen mit dem stationären Handel klären.
Verbände, Hersteller, betroffene Stellen und auch die Herstellergremien der Stiftung EAR haben bis zum 31.03.2014 Zeit, ihre Stellungnahmen abzugeben. Anschließend wird der Entwurf mit dem Wirtschafts- und Energieministerium abgestimmt, bevor der Bundestag darüber diskutiert.
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