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- 02.08.2013
Das ab 1. März 2014 für Leuchten vorgeschriebene EU-Energielabel gilt nur für ab dem Stichtag neu in Verkehr gebrachte Ware. Das teilt der Vorstand des Bundesverbands Technik im Einzelhandel e.V. (BVT), Claudia Runte-Risse, mit.
Eigentlich schreibe der Wortlaut der EU-Verordnung 874/2012 ein Labeling aller Leuchten in den Geschäften und Märkten vor. „Die vom BVT geforderte Befreiung der Händler von der Nachlabelpflicht für Lager- und Regalware ist laut der Stellungnahme der EU-Kommission gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium auf Basis der englischen Version der Label-Rahmenrichtlinie (2010/30/EU) erfolgt“, so der BVT. Grundsätzlich betreffen die Pflichten rund um das neue EU-Label für elektrische Lampen und Leuchten stationäre Elektromärkte, Leuchtenhändler, Möbelhäuser und Baumärkte genauso wie Online-Händler.