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Was ist eigentlich die Stiftung EAR?
In der Vorbereitungsphase des ElektroG verständigten sich das zuständige Bundesumweltministerium und verschiedene Herstellerverbände darauf, dass die Umsetzung des neuen Gesetzes nicht zu ähnlichen monopolistischen Strukturen führen dürfe wie bei der Verpackungsverordnung (VerpackV; „Grüner-Punkt-Gebühren“, DSD).
Aus dieser Überlegung und dem Wunsch nach einer stärkeren Einbindung der Hersteller in das weitere Verfahren heraus entstand 2004 die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register. Dabei handelt es sich um eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts. Stiftungsmitglieder sind neben mehreren Herstellerverbänden (wie Bitkom, ZVEI oder Photoindustrieverband) viele, meist führende Unternehmen der Elektro(nik)-Industrie (u.a. Bosch Siemens Hausgeräte, Dell, Miele, Philips, Siemens, Sony, Vodafone).
Im Juli 2005 wurde die Stiftung EAR vom Umweltbundesamt „beliehen“ – das heißt, sie agiert nun für die übertragenen Aufgaben und Befugnisse hoheitlich (ähnlich einer Behörde). Die Stiftung EAR führt die Registrierung der Hersteller durch, koordiniert und erteilt die Abhol- und Bereitstellungsanordnungen von Containern und ist auch für den Vollzug dieser Verwaltungsakte zuständig. Gründungsvorstand der Stiftung war Hartmut Theusner. 2010 folgte ihm sein Stellvertreter, Rechtsanwalt Alexander Goldberg, unter dessen Leitung die Stiftung EAR deutlich offener agiert.
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