Das ElektroG schreibt vor, dass alle betroffenen Produkte mit dem so genannten Mülltonnen-Symbol gekennzeichnet werden müssen. Außerdem muss die Identität des Herstellers erkennbar sein und dass das Gerät nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurde (dargestellt durch einen schwarzen Balken unter der durchgestrichenen Mülltonne). 
 
Das Symbol muss sichtbar, leserlich und unauslöschlich auf dem Produkt selbst angebracht werden. Wo genau, kann der Hersteller entscheiden. Bei sehr kleinen Geräten kann das Symbol auch in der Gebrauchsanweisung, der Verpackung oder im Garantieschein angebracht werden. Die genaue Definition von "sehr klein" ist immer wieder Gegenstand von juristischen Auseinandersetzungen. Fragen Sie uns - wir können Ihnen den aktuellen Stand mitteilen.  
 
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