Seit 2006 muss die Entsorgung der Altgeräte von den Herstellern gesichert werden. Dazu ist der Vertragsabschluss mit einem Entsorger(-konsortium) nahezu unumgänglich. 
 
Die Stiftung EAR, die für die Koordinierung der Abholaufträge verantwortlich ist, achtet bei der Vergabe dieser Abholaufträge nicht auf räumliche Nähe. D.h. ein Hersteller mit Sitz in Berlin muss möglicherweise heute einen gefüllten Container auf Sylt abholen und entsorgen lassen, morgen einen in Passau.  
 
Die Reihenfolge der Abholaufträge richtet sich nach einem Algorithmus, der am jeweiligen Marktanteil des Herstellers ausgerichtet ist. Während also Hersteller mit großen Mengen häufig einen Abholauftrag erhalten, werden Unternehmen mit kleinen Mengen entsprechend seltener beauftragt. 
 
Welcher Entsorger der Richtige ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Wichtig ist, dass der Entsorger die Vorschriften des ElektroG umsetzt, bundesweit tätig ist und langjährige Erfahrungen vorweisen kann. Die meisten Unternehmen achten in erster Linie auf einen günstigen Preis, andere legen Wert darauf, dass die Verwertung durch soziale Einrichtungen erfolgt oder dass der Entsorger eigene Verwertungsanlagen betreibt. 
 
Wir finden in Absprache mit Ihnen den für Sie optimalen Entsorger, da wir durch unser permanentes Monitoring höchste Markttransparenz erreichen. Unsere Empfehlungen orientieren sich ausschließlich an Ihren Vorgaben. Seit Beginn der Entsorgerverpflichtung bündeln wir die Nachfrage unserer Kunden, die gleiche Prioritäten setzen. So erreichen wir für Sie deutlich niedrigere Entsorgungskosten. 
 
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