Das ElektroG beinhaltet verschiedene Verpflichtungen:
 
Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR):

Alle betroffenen Hersteller und Importeure müssen sich mittlerweile bei der Stiftung EAR registriert haben.
Um sich registrieren zu können, ist vorab der Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie notwendig. Diese Garantie soll sicherstellen, dass der Hersteller auch nach seinem möglichen Austritt aus dem Markt für die Entsorgung seiner Altgeräte aufkommen kann.
Ebenfalls zwingend ist es, für die Verwaltung dieser Garantie einen Treuhänder zu benennen. Dieser Treuhänder soll im Garantiefall dafür sorgen, dass die Entsorgung durchgeführt wird. Dafür hat er Zugriff auf die hinterlegte Garantie.  
 
Wenn Sie Ihre Registrierungsnummer von der Stiftung EAR erhalten haben, müssen Sie monatlich (in Ausnahmefällen sind auch andere Fristen möglich) das Gewicht der Geräte an die Stiftung EAR melden, die Ihr Unternehmen in Verkehr gebracht und entsorgt hat. 

Die Hersteller müssen ihre Produkte seit dem 24. März 2006 mit dem Mülltonnen-Symbol (Link zu Downloads) kennzeichnen. Die Kennzeichnungspflicht schreibt vor, dass das Symbol sichtbar, lesbar und unauslöschlich auf dem Produkt selbst angebracht werden muss.
 
Seit März 2006 gilt in Deutschland auch die Recyclingverpflichtung der Hersteller. Sie müssen dafür sorgen, dass alle Konsumenten die Möglichkeit haben, ihre Altgeräte kostenfrei bei öffentlichen Sammelstellen abzugeben. Die weitere Bearbeitung verantwortet der Hersteller. Er muss auch darauf achten, dass die im ElektroG vorgeschriebenen Verwertungsquoten eingehalten werden. Um Logistik und Recycling zu organisieren, beauftragen die meisten Hersteller ein Entsorgungsunternehmen. 
 
 
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