Unter das ElektroG fallen alle Geräte, die zu ihrem Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen. Jeder, der diese Produkte gewerbsmäßig als Erstinverkehrbringer in Deutschland auf den Markt bringt, muss sich bei der Stiftung EAR registrieren. Für jede Marke bzw. Geräteart, die er vertreibt, benötigt er eine Ergänzungsregistrierung.

Selbst wenn ein Produkt von der Stiftung EAR einer bestimmten Geräteart zugeordnet wurde, bedeuet das noch lange nicht, dass das Produkt dort für immer bleibt. So waren LED, beispielsweise in Weihnachtsketten, ursprünglich gar nicht registriuerungspflichtig. Das änderte sich; plötzlich mussten sogar Toilettensitze mit eingebauter Beleiuchtung registriert werden.
Ähnliches wiederfuhr beispielsweise Toaster. Ursprünglich wurden sie als Kleingeräte, dann als Großgeräte und jetzt wieder als Kleingeräte eingeordnet; Wetterstationen etwa starteten als Überwachungsgeräte, um jetzt als Haushaltskleingeräte angesehen zu werden.
 
Weitere Änderungen werden sich durch die Umsetzung der WEEE-Novelle ergeben. Die dort festgeschriebenen Änderungen werden vermutlich im Frühjahr/Sommer 2014 in das deutsche ElektroG übertragen (z.B. Photovoltaik). Besonders wichtig ist, dass dann keine Ausnahmeregelungen mehr gelten werden.
 
Keine Rolle spielt, dass einige Produkte möglicherweise niemals entsorgt werden, weil sie sehr hochwertig sind. Auch dann muss Ihr Unternehmen den Vorschriften des ElektroG nachkommen.
 
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