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- 19.08.2014
Das Bundesumweltministerium hat einen Entwiurf zur Änderung des Batteriegesetzes vorgelegt. Damit sollen die Änderungen der EU-Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren umgesetzt werden, die die EU im vergangenen Jahr erlassen hatte (2013/56EU).
Neben einigen redaktionellen Korrekturen beinhaltet der Entwurf des BMU vor allem die Aufhebung der Ausnahmen, die bislang noch für Akku-Werkzeuge und Knopfzellen gelten. So sollen
- ab 01.10.2015 keine quecksilberhaltigen Knopfzellen (mit mehr als 0,0005 Gewichtsprozent Quecksilber) sowie keine von aus quecksilberhaltingen Knopfzellen aufgebauten Gebinde und
- ab 01.01.2017 keine Cadmium-enthaltenen Batterien und Akkus für schnurlose Elektrowerkzeuge
mehr in Verkehr gebracht werden.
Konkretisiert wird zudem, dass auch das Vertreiben von nicht-registrierten Batterien mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet wird.
Stellungnahmen sind bis zum 12. September 2014 an das Bundesumweltministerium möglich.
Hier finden Sie den Entwurf zur Änderung des Batteriegesetzes.