Fast auf den letzten Drücker hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 25.11.2022 der Novelle des ElektroG zugestimmt, mit der die Überprüfungspflichten verschoben wurden. Damit sind die Marketplacebetreiber und Fullfilment-Dienstleister erst ab dem 01.07.2023 verpflichtet, die ElektroG-Registrierung ihrer Kunden zu überprüfen.

Mit dieser Regelung versucht der Gesetzgeber, einerseits der schwierigen Situation bei der Stiftung EAR zu begegnen, die durch die Vielzahl der Neuregistrierungen an die Belastungsgrenze stößt. Andererseits gibt sie Händlern und Herstellern eine Chance, die aktuell bis zu drei Monate dauernden Registrierungen fristgerecht zu erhalten. Zudem erhielten die Garantiegeber - so auch wir - erst am 21.11.2022 die Freigabe für 2023, so dass eine frühere Antragstellung unmöglich war.

Wenn Sie Interesse an einer Garantie für 2023, kontaktieren Sie uns gern: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

 

 

News

WELECON-Garantie für 2023 anerkannt

21.11.2022

Für sämtliche Gerätearten kann ab sofort die insolvenzsichere WELECON-Garantie für 2023 beantragt werden. Wir senden Ihnen gern ein Angebot zu: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

 

Amazon-Kontrollpflicht erst ab 01.07.2023

25.11.2022

Händler, die auf Plattformen wir Amazon, Ebay & Co. verkaufen, haben in Deutschland ein halbes Jahr länger Zeit, ihre ElektroG-Registrierung gegenüber den Plattformen nachzuweisen. Das beschloss der Bundesrat am 25.11.2022.

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"Entsorgungsgebühren" für LED sind keine Pflicht

17.08.2017

Aktuell werden LED-Vertreiber von einigen Herstellern aufgefordert, für LED eine so genannte "Entsorgungsgebühr" zu zahlen. Wichtig: Diese Anweisung stammt nicht von der Stiftung EAR.

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Einfache Powerbanks sind Batterien

20.03.2017

Powerbanks, die nur den Ladestand anzeigen, fallen nicht unter das ElektroG. Das gilt auch, wenn mehrere Ladeschnittstellen vorhanden sind, teilt die Stiftung EAR in einer Anwendungshilfe mit.

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Händlerrücknahmepflicht: Ab Juni 2017 droht Bußgeld

07.02.2017

Händler, die trotz Rücknahmeverpflichtung keine Altgeräte von Endnutzern zurücknehmen, droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.

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