Sie importieren und verkaufen elektrische und elektronische Produkte – und wir sagen Ihnen, auf welche Rechtsvorschriften Sie achten müssen, bevor Sie die Produkte in Deutschland und der EU auf den Markt bringen.

Wir unterstützen und begleiten Sie bei der Umsetzung jeder dieser Vorschriften - ob WEEE / Elektroaltgerätegesetz, Verpackungsverordnung, Batteriegesetz bis hin zum Energielabel für Leuchtmittel. Wir kommunizieren mit der Marktaufsicht, um Ihre Produkte durch den Zoll zu bekommen, oder mit Behörden, um Zweifelsfragen direkt mit Experten zu klären. Wir sagen Ihnen gern, welche Normen, Sicherheitsvorschriften und Zertifizierungen Sie für Ihre Produkte benötigen.

Von einigen Aufgaben halten wir uns fern, weil andere Fachleute dieses besser können als wir: Wir sind keine CE-Zertifizierer, stellen keine RoHS-Bescheinigung aus und führen auch keine Lebensdauerprüfungen durch. Dafür empfehlen wir gern unsere Netzwerk-Partner, die sich dort besser auskennen. Fragen Sie uns gern.

Fordern Sie uns – wir lieben Herausforderungen: Telefon 040 / 18 29 07 01.

News

WELECON-Garantie für 2023 anerkannt

21.11.2022

Für sämtliche Gerätearten kann ab sofort die insolvenzsichere WELECON-Garantie für 2023 beantragt werden. Wir senden Ihnen gern ein Angebot zu: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Amazon-Kontrollpflicht erst ab 01.07.2023

25.11.2022

Händler, die auf Plattformen wir Amazon, Ebay & Co. verkaufen, haben in Deutschland ein halbes Jahr länger Zeit, ihre ElektroG-Registrierung gegenüber den Plattformen nachzuweisen. Das beschloss der Bundesrat am 25.11.2022.

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"Entsorgungsgebühren" für LED sind keine Pflicht

17.08.2017

Aktuell werden LED-Vertreiber von einigen Herstellern aufgefordert, für LED eine so genannte "Entsorgungsgebühr" zu zahlen. Wichtig: Diese Anweisung stammt nicht von der Stiftung EAR.

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Einfache Powerbanks sind Batterien

20.03.2017

Powerbanks, die nur den Ladestand anzeigen, fallen nicht unter das ElektroG. Das gilt auch, wenn mehrere Ladeschnittstellen vorhanden sind, teilt die Stiftung EAR in einer Anwendungshilfe mit.

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Händlerrücknahmepflicht: Ab Juni 2017 droht Bußgeld

07.02.2017

Händler, die trotz Rücknahmeverpflichtung keine Altgeräte von Endnutzern zurücknehmen, droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.

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