Gut zwei Monate nach der letzten Gebührenveränderung gelten seit dem 01.01.2016 die Änderungen zur neuen Gebührenverordnung (ElektroGGebV). Die wichtigsten Änderungen sind:

Für inländische Hersteller sinken einige Gebührenpositionen:

  • Jede Registrierung kostet 182,70 € (statt 210,50 € // vor der Novelle: 64 €)
  • Abholanordnungen und Aufstellungsanordnungen kosten zusammen 21,20 € (statt 30,20 €)
  • Registrierungsrücknahmen oder -widerrufe sind nun wieder kostenlos (statt 196,40 €)

Ausländische Hersteller, die einen Bevollmächtigten beauftragen müssen, müssen neu kalkulieren:

  • Bestätigung der Benennung des Bevollmächtigten 291,70 € (statt vorher 264,90 €)
  • Bestätigung der Änderungen der Beauftragung 122,90 € (statt 132,40 €)
  • Bestätigung der Beendigung der Beauftragung 61,50 € (statt 66,20 €)

Diskussionsbedarf könnte es hinsichtlich der neu kalkulierten Gebühren für die Prüfung der Eigenrücknahmen geben. Diese waren im bisherigen ElektroG kostenfrei; mit der Novelle wurden Gebühren in Höhe von 62,80 € pro Mengenmeldung aufgerufen. Dieser Satz wurde nun ebenfalls angepasst - und zwar mit einer Spanne von 18,30 € bis 2.932,50 €.

Garantiesysteme müssen zukünftig für die kalenderjährliche Prüfung statt rund 1.700 € nun 2.600 € zahlen.

Die Kommunen sollen pro Optierungsanzeige 87,70 € zahlen (statt 50,90 €). Hierzu wurden allerdings schon Klagen angekündigt.

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