Nach Informationen aus dem Bundesumweltministerium wird das neue ElektroG am kommenden Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt somit am Samstag, den 24.10.2015 in Kraft.
Entsprechend wird das neue IT-Portal der Stiftung EAR voraussichtlich am kommenden Montag, 26.10.2015, live geschaltet.

Sämtliche Regelungen des ElektroG greifen sofort, bis auf folgende Übergangsfristen:

  • 24.01.2016: Bis zu diesem Datum müssen sich Hersteller und Vertreiber von Leuchten aus privaten Haushalten und Photovoltaikmodulen bei der Stiftung EAR registriert haben.
  • 24.01.2016: Bis zu diesem Datum müssen Hersteller oder Vertreiber, die schon vor Inkraftreten freiwillig Altgeräte zurückgenommen haben, ihre Rücknahmestellen bei der Stiftung EAR anmelden.
  • 24.01.2016: Bereits registrierte Hersteller, die auch Leuchten aus privaten Haushalten oder Photovoltaikmodule vertreiben, können bis heute eine Verlängerung bei der Stiftung EAR beantragen.
  • 01.02.2016: Start der neuen Sammelgruppen-Einteilung auf den Recyclinghöfen.
  • 24.04.2016: Bis zu diesem Datum müssen bereits registrierte ausländische Unternehmen eine Niederlassung einrichten oder einen Bevollmächtigten benennen.
  • 24.07.2016: Start der Handelsrücknahme-Pflicht.

Uns "alten Hasen" im ElektroG fällt auf, dass das neue ElektroG fast auf den Monat genau zehn Jahre nach Inkrafttreten des ersten ElektroG (24.11.2005) gültig wird. Zufälle gibt's...

Wenn Sie mehr wissen möchten oder Fragen haben, fragen Sie gern - dafür sind wir da!

 

 

 

 

 

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