Für Hersteller und Importeure von LED-Lampen (und damit fest verbundenen Leuchten) wird die Registrierung von LED zum 01. August 2013 deutlich günstiger. Ab diesem Zeitpunkt werden LED bei der Stiftung EAR getrennt von Gasentladungslampen und quecksilberhaltigen Energiesparleuchten in die Geräteart 5b eingruppiert.

Dadurch sinkt der zu hinterlegende Garantiebetrag um 90 Prozent auf 119 Euro pro Tonne (bisher 1.300 Euro). Auch die Kosten für die Entsorgung werden sinken: Sollte ein LED-Hersteller einen Abholauftrag der Stiftung EAR bekommen, würde er aktuell eine deutliche Gutschrift von seinem Entsorgungspartner erhalten. Da die Rückholquote derzeit sehr niedrig ist (durch die hohe Anzahl an Optierungen der Kommunen), sollte damit aber nicht kalkuliert werden.
Im Gegenzug müssen Inverkehrbringer von Gasentladungslampen mit steigenden Entsorgungskosten rechnen.
Zu beachten ist, dass bestehende Registrierungen in der Kategorie "Beleuchtungskörper" eventuell angepasst werden müssen, indem sie gelöscht oder erweitert werden. Die Stiftung EAR hat eine Karenzfrist bis zum 01. Januar 2014 eingerichtet.
Nicht ganz unkompliziert ist auch, wie die monatlichen Meldungen von August bis Dezember 2013 durchgeführt werden müssen.

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21.11.2022

Für sämtliche Gerätearten kann ab sofort die insolvenzsichere WELECON-Garantie für 2023 beantragt werden. Wir senden Ihnen gern ein Angebot zu: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Amazon-Kontrollpflicht erst ab 01.07.2023

25.11.2022

Händler, die auf Plattformen wir Amazon, Ebay & Co. verkaufen, haben in Deutschland ein halbes Jahr länger Zeit, ihre ElektroG-Registrierung gegenüber den Plattformen nachzuweisen. Das beschloss der Bundesrat am 25.11.2022.

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Powerbanks, die nur den Ladestand anzeigen, fallen nicht unter das ElektroG. Das gilt auch, wenn mehrere Ladeschnittstellen vorhanden sind, teilt die Stiftung EAR in einer Anwendungshilfe mit.

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Händlerrücknahmepflicht: Ab Juni 2017 droht Bußgeld

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Händler, die trotz Rücknahmeverpflichtung keine Altgeräte von Endnutzern zurücknehmen, droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.

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