Die neuen Energie-Label der EU unterscheiden sich nicht nur im Layout deutlich von den bisher geltenden – sie enthalten auch mehr Informationen über den Hersteller und das Produkt. Ab dem 01.09.2013 müssen sie auf der Verpackung angebracht sein. Fehlt das Energie-Label, darf das Produkt nicht verkauft werden (Vorsicht, Abmahnungen!).

Die Label können beispielsweise so aussehen:

Energielabel

EnergielabelEnergielabel

Sie wissen nicht, woher Sie so kurzfristig Druckvorlagen für Ihre Verpackung, Ihre Anzeigen oder den Verkaufsraum erhalten sollen? Ihr Verpackungsdesigner zuckt die Schultern? Dann fragen Sie uns: Wir wissen, welche Informationen auf welchen Labels angebracht sein müssen – und vor allem können wir Ihnen innerhalb von kürzester Zeit druckfähige Vorlagen liefern (farbig oder schwarz-weiß).

Sie teilen uns nur die notwendigen Werte mit – und innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie die Druckvorlagen. Rufen Sie uns an, dann besprechen wir die Einzelheiten: Telefon 040 / 18 29 07 01.

News

WELECON-Garantie für 2023 anerkannt

21.11.2022

Für sämtliche Gerätearten kann ab sofort die insolvenzsichere WELECON-Garantie für 2023 beantragt werden. Wir senden Ihnen gern ein Angebot zu: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Amazon-Kontrollpflicht erst ab 01.07.2023

25.11.2022

Händler, die auf Plattformen wir Amazon, Ebay & Co. verkaufen, haben in Deutschland ein halbes Jahr länger Zeit, ihre ElektroG-Registrierung gegenüber den Plattformen nachzuweisen. Das beschloss der Bundesrat am 25.11.2022.

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"Entsorgungsgebühren" für LED sind keine Pflicht

17.08.2017

Aktuell werden LED-Vertreiber von einigen Herstellern aufgefordert, für LED eine so genannte "Entsorgungsgebühr" zu zahlen. Wichtig: Diese Anweisung stammt nicht von der Stiftung EAR.

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Einfache Powerbanks sind Batterien

20.03.2017

Powerbanks, die nur den Ladestand anzeigen, fallen nicht unter das ElektroG. Das gilt auch, wenn mehrere Ladeschnittstellen vorhanden sind, teilt die Stiftung EAR in einer Anwendungshilfe mit.

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Händlerrücknahmepflicht: Ab Juni 2017 droht Bußgeld

07.02.2017

Händler, die trotz Rücknahmeverpflichtung keine Altgeräte von Endnutzern zurücknehmen, droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.

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